2.10 Urphänomene — das geistig Letzte

Es gibt in der Philosophie Sachverhalte, die so grundlegend sind, dass man sie nicht aus etwas noch Grundlegenderem ableiten kann. Man kann sie nur erkennen — oder leugnen. Sie lassen sich nicht beweisen, weil jeder Beweis sie bereits voraussetzt.

Solche Sachverhalte nennt man Urphänomene. Sie sind für den menschlichen Geist das Letzte und Unhintergehbare. Man kann sie nicht erklären, weil es nichts Einfacheres gibt, auf das man sie zurückführen könnte. Man kann sie nur einsehen.

Ein Beispiel: Dass es Sein gibt — dass überhaupt etwas ist und nicht vielmehr nichts —, das ist ein solches Urphänomen. Man kann es nicht beweisen, denn jeder Beweis setzt Seiendes voraus. Aber man kann es anerkennen, indem man es einfach sieht.

Ein weiteres Beispiel: Dass es Wahrheit gibt. Wer es leugnet, behauptet damit etwas Wahres — und bestätigt so, was er leugnen wollte. Wahrheit ist ein Urphänomen.

Auch die Würde des Menschen — so wird sich in den nächsten Kapiteln zeigen — hat Züge eines solchen Urphänomens. Man kann sie erkennen oder leugnen, aber nicht aus etwas anderem herleiten. Sie ist etwas geistig Letztes.


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