Recht auf Gemeinschaft

Das Recht auf Gemeinschaft ist ein Grundrecht, das im Liebesvermögen und in der Relationalität der Person gründet. Die Person ist wesentlich auf Gemeinschaft hin angelegt — die Ich-Du-Beziehung und die communio personarum gehören zu ihrem Personsein. Dieses Recht schützt den Anspruch jeder Person, in Beziehung und Gemeinschaft zu leben, und verpflichtet die politische Gemeinschaft, die Bedingungen für gelingendes Miteinander zu schaffen.

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Grundrecht

Siehe auch