Gebrauchsgegenstand

Ein von Personen hergestellter oder genutzter Gegenstand, der einem bestimmten praktischen Zweck dient. Gebrauchsgegenstände sind ontologisch Akzidenzien des menschlichen Handelns — sie haben keinen Eigenwert, sondern erhalten ihre sittliche Relevanz durch den Gebrauch, den Personen von ihnen machen.

Der Gebrauchsgegenstand steht in der Ontologie als disjunkte Klasse zur Person: Eine Person ist niemals ein Gebrauchsgegenstand, ein Gebrauchsgegenstand ist niemals eine Person. Diese ontologische Disjunktion ist der formale Ausdruck der Personalistischen Norm: Die Person darf niemals nur als Mittel behandelt werden. Wer die Person wie einen Gebrauchsgegenstand behandelt, begeht eine Form der Personvergessenheit (vgl. Bexten 2017, S. 220–225).

Ontologische Einordnung:

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Siehe auch: Person, Personalistische Norm, Personvergessenheit, Seiendes, Würde, Jemand