Personalistische Norm

Die Personalistische Norm besagt: Die menschliche Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben. Dieser Grundsatz geht auf Karol Wojtyła zurück und ist keine bloße Pflicht oder ein von außen auferlegtes Gesetz, sondern die einzig angemessene Antwort auf das, was der Mensch von sich aus ist. Sie folgt aus dem Wesen der Person selbst: Wer die Person erkennt, erkennt auch, dass ihr Bejahung und Liebe gebührt.

Die Norm verbindet Erkenntnis und Ethik: Sie setzt die Einsicht in das Personsein und die Würde des Menschen voraus. Jede Spielart der Personvergessenheit — ob in der Theorie oder in der Praxis — stellt einen Verstoß gegen diese angemessene Antwort auf das Sein der Person dar (vgl. Bexten 2017, S. 261—270). Robert Spaemann betont, dass es keine Ethik ohne Metaphysik geben kann: “Wir sahen das bereits hinsichtlich der Notwendigkeit, den Anderen als wirklich, als Ding an sich betrachten zu müssen, um überhaupt so etwas wie eine Verpflichtung ihm gegenüber zu erfahren.”

Die Personalistische Norm steht im Gegensatz zu jeder Instrumentalisierung des Menschen. Sie richtet sich gegen die Behandlung von Personen als bloße Mittel, als Funktionsträger oder als austauschbare Exemplare einer Gattung. Sie gilt für jede menschliche Person — vom Embryo bis zum Sterbenden, unabhängig von Fähigkeiten, Zustand oder Personverhalten. In der dritten Dimension des Personseins verwirklicht der Mensch diese Norm durch freie Bejahung des anderen als Jemand und durch Selbsttranszendenz.

Kapitelzuordnung: Kapitel 1: Einleitung, Kapitel 4 (bes. 4.7.5), Kapitel 5

Ontologische Einordnung: Unterbegriffe: Führungsgrundsatz, Verteilungsgerechtigkeit

Ontologische Beziehungen:

Siehe auch