Fragmentierte Elternschaft

Die Aufspaltung der Elternschaft in genetische, austragende und soziale Elternschaft durch reproduktionsmedizinische Verfahren. In der natürlichen Ordnung sind genetische, austragende und soziale Elternschaft in einer Person (Mutter bzw. Vater) vereint. Die Fragmentierung widerspricht der personalen Einheit der Eltern-Kind-Beziehung und kann beim Kind zu Identitätskonflikten führen (vgl. Bexten 2017, S. 332 ff.).

Die fragmentierte Elternschaft ist eine Form der praktischen Personvergessenheit: Sie behandelt die Eltern-Kind-Beziehung als zerlegbaren Funktionszusammenhang, statt sie als personale Einheit zu begreifen. Aus thomistisch-personalontologischer Sicht ist die Eltern-Kind-Beziehung eine der fundamentalsten basalen Relationen zwischen Personen: Das Kind verdankt sein Sein den Eltern, und diese Herkunftsbeziehung ist konstitutiv für die personale Identität des Kindes.

Drei reproduktionsmedizinische Verfahren tragen besonders zur Fragmentierung bei: Die Gametenspende (Ei- oder Samenspende) spaltet die genetische von der sozialen Elternschaft ab. Die Leihmutterschaft trennt die austragende von der genetischen und sozialen Mutterschaft. Die künstliche Befruchtung ermöglicht und begünstigt beide Formen der Fragmentierung, indem sie die Zeugung vom personalen Akt der Eltern löst.

Die personalontologische Kritik richtet sich nicht gegen die betroffenen Kinder — deren Würde ist unbedingt und durch ihre Entstehungsweise nicht gemindert —, sondern gegen die Verfahren selbst, die das Kind zum Produkt eines technischen Prozesses machen, statt es als Geschenk der personalen Begegnung zweier Menschen zu empfangen. Der Embryo ist von Anfang an Person; seine Herkunft von seinen Eltern zu verschleiern oder aufzuspalten, verletzt sein Recht auf Kenntnis der eigenen Identität.

Ontologische Einordnung:

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Siehe auch