Schuld

Der Zustand der Person, die wissentlich und willentlich gegen die sittliche Ordnung (Personalistische Norm) gehandelt hat. Schuld ist real und objektiv — sie besteht unabhängig davon, ob die Person sie empfindet. Sie betrifft die Dritte Dimension des Personseins: die sittliche Degradation, das Gegenteil der sittlichen Vervollkommnung.

Schuld als personaler Zustand

Schuld setzt Freiheit und Gewissen voraus: Nur eine Person kann schuldig werden, weil nur sie frei handeln und die sittliche Qualität ihrer Handlung erkennen kann. Schuld ist kein bloßes Gefühl, sondern ein objektiver Zustand — die Person ist schuldig, unabhängig davon, ob sie sich schuldig fühlt. Das Gewissen kann die Schuld erkennen; die Verdrängung der Schuld ist selbst eine Form der Personvergessenheit.

Schuld und Würde

Auch die schuldige Person bleibt Person mit unverlierbarer Würde. Schuld mindert die sittliche Qualität der Person in der Dritten Dimension, aber nicht ihr Personsein in der Ersten Dimension. Die Personalistische Norm gilt auch für den Schuldigen — er ist um seiner selbst willen zu bejahen, auch wenn seine Handlung zu verurteilen ist.

Wege aus der Schuld

Die Personalontologie kennt drei Wege, mit Schuld umzugehen:

  • Wiedergutmachung: die materielle Behebung des angerichteten Schadens
  • Sühne: der bewusste Akt der Wiederherstellung der gestörten sittlichen Ordnung
  • Strafe: die äußere, rechtliche Antwort der Gemeinschaft

Alle drei setzen voraus, dass die Person als Jemand ernst genommen wird — als freies Wesen, das für seine Handlungen einsteht.

Ontologische Einordnung:

Siehe auch: