6.1 Die Ergebnisse auf einen Blick

Was in den vorangegangenen Kapiteln Schritt für Schritt erarbeitet wurde, lässt sich in fünf Kerneinsichten zusammenfassen. Jede einzelne ist für sich bedeutsam. Zusammen ergeben sie ein Bild des Menschen, das seiner Wirklichkeit gerecht wird.

6.1.1 Erste Einsicht: Der Mensch ist Person

Der Mensch ist nicht irgendein Ding unter Dingen. Er ist ein Jemand, kein Etwas. Das klingt einfach, aber in dieser einfachen Feststellung steckt alles.

Was heißt es, Person zu sein? Es heißt, ein eigenständiges geistiges Wesen zu sein, das in einem Leib lebt und von seinem Wesen her auf andere Personen bezogen ist. Die menschliche Person ist geistige Substanz im Leib in Beziehung.1 Das ist keine philosophische Formel für Eingeweihte, sondern der Versuch, das auszudrücken, was wir alle im Grunde wissen: Jeder Mensch ist jemand — ein einmaliges, unwiederholbares Wesen mit einem Innenleben, mit der Anlage zum Denken, zum Wollen, zum Lieben. Und dieses Wesen existiert nicht für sich allein. Es ist von seinem Wesen her auf andere Menschen ausgerichtet — auf ein Du.

Um zu verstehen, was „Person“ wirklich heißt, genügt es nicht, nur über den Begriff nachzudenken. Wir müssen auf die Wirklichkeit schauen, auf die der Begriff zeigt. Ein Begriff ist eine Bedeutungseinheit, durch die der Mensch geistig auf etwas in der Wirklichkeit hindeuten kann. Wenn wir „menschliche Person“ sagen, dann zeigen wir auf ein wirkliches Wesen — nicht auf eine Idee, nicht auf eine gesellschaftliche Zuschreibung, sondern auf jemanden, der da ist, unabhängig davon, ob wir ihn als Person anerkennen oder nicht.

In der Philosophie gibt es viele verschiedene Auffassungen davon, was eine Person ist. Manche sehen die Person vor allem als Beziehungswesen — sie ist, wer sie ist, nur in Bezug auf andere. Andere definieren die Person über ihre Fähigkeiten: Person ist, wer denken, fühlen und entscheiden kann. Wieder andere betonen die Eigenständigkeit der Person als ein Wesen, das in sich selbst steht.

Das Verständnis, das sich in diesem Buch als das angemessene erwiesen hat, vereint zwei dieser Seiten: Die Person ist etwas Eigenständiges (nicht bloß eine Funktion, nicht bloß ein Bündel von Eigenschaften), und sie ist zugleich wesentlich auf Beziehung angelegt. Beide Seiten — das eigenständige Sein und das Bezogensein — sind gleich ursprünglich. Man kann die eine nicht ohne die andere denken, ohne den Menschen zu verkürzen. Wir haben das den substanzontologisch-relationalen Personbegriff genannt. Er erfasst am besten, was die menschliche Person in ihrem eigentlichen Sein wirklich ist.

Alle Menschen sind Personen. Das ist die grundlegende Einsicht, die alles Weitere trägt. Nicht nur manche Menschen, nicht nur die gesunden, die bewussten, die leistungsfähigen — alle.

6.1.2 Zweite Einsicht: Personsein wird nicht durch Fähigkeiten bestimmt

Dies ist vielleicht die wichtigste Unterscheidung des ganzen Buches: Was jemand ist und was jemand tut, sind zwei grundverschiedene Dinge.

Personsein und Personverhalten müssen klar unterschieden werden. Unter Personverhalten verstehen wir alles, was eine Person tut und erlebt: denken, fühlen, wollen, entscheiden, handeln, lieben. All das setzt aber voraus, dass jemand da ist, der das tut. Das Dasein kommt vor dem Tun. Das Personsein geht dem Personverhalten voraus, nicht umgekehrt.

Das bedeutet: Personverhalten kann Personsein nicht hervorbringen. Ein Mensch wird nicht dadurch zur Person, dass er bestimmte Fähigkeiten ausüben kann. Er ist bereits Person — und deshalb kann er diese Fähigkeiten entwickeln und ausüben. Die Person ist, wie es in der philosophischen Tradition heißt, erste Wirklichkeit: Sie ist die Voraussetzung für alle weiteren Verwirklichungen, nicht deren Ergebnis. Wie Robert Spaemann präzise formuliert hat: „Es gibt keine potentiellen Personen.“2 Aus einem Etwas wird nicht ein Jemand. Entweder ist jemand da — oder nicht.

Diesen Unterschied kann man sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Ein schlafender Mensch denkt gerade nicht, fühlt nicht bewusst, entscheidet nichts. Trotzdem würde niemand behaupten, er sei während des Schlafs keine Person. Sein Personverhalten ist nur vorübergehend nicht aktuell — aber sein Personsein bleibt bestehen. Genauso verhält es sich beim kurzzeitig bewusstlosen Menschen: Dass er gerade kein Personverhalten zeigt, heißt nicht, dass er keines hat. Er hat die Fähigkeit dazu, sie ist nur gerade nicht aktiv.

Was aber ist mit einem Wesen, das noch nie bewusstes Verhalten gezeigt hat — wie ein menschlicher Embryo? Oder mit einem Menschen, der es nie wieder zeigen wird — wie ein Mensch mit irreversibler Hirnschädigung? Auch hier gilt: Das Personsein hängt nicht am Verhalten. Beim Embryo liegt eine tiefe, wesenseigene Anlage vor, Personverhalten zu entwickeln, wenn die normale Entwicklung nicht verhindert wird. Und beim irreversibel hirngeschädigten Menschen, der durch technische Hilfe am Leben erhalten wird, bleibt das Personsein bestehen, weil es nie an der Ausübung von Fähigkeiten hing.

Wer das bestreitet — wer also meint, Personsein entstehe erst durch bestimmte Fähigkeiten wie Bewusstsein, Vernunft oder Empfindung —, der muss am Ende sagen: Ab einem bestimmten Mangel an Fähigkeiten hört jemand auf, Person zu sein. Menschsein wäre dann etwas, das man erwerben und verlieren kann. Das ist keine Erkenntnis, sondern eine Anmaßung — und eine gefährliche dazu.

6.1.3 Dritte Einsicht: Menschliches Leben ist immer personales Leben

In manchen Debatten wird unterschieden zwischen menschlichem Leben, das „bloß“ biologisch sei, und menschlichem Leben, das „wirklich“ personal sei. Diese Unterscheidung lässt sich weder in der Wirklichkeit noch im Denken aufrechterhalten.

Das biologische Leben eines Menschen ist immer schon das Leben einer Person. Wo menschliches Leben ist, da ist eine menschliche Person. Das gilt vom ersten Augenblick an — von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle3 — bis zum letzten. Es gibt kein menschliches Leben, das nicht personales Leben wäre, und kein personales Leben, das nicht auch leibliches Leben wäre. Beides ist bei der menschlichen Person eins.

Warum ist das so? Weil menschliches Leben immer das Leben eines Wesens mit rationaler Natur ist — auch dann, wenn die Bedingungen, diese Rationalität durch Verhalten auszudrücken, noch nicht oder nicht mehr gegeben sind. Der menschliche Embryo lebt nicht „bloß“ biologisch. Sein Leben ist von Anfang an das Leben eines Wesens mit geistiger Natur. Seine Biologie ist nicht von seinem Personsein abtrennbar — sie ist die leibliche Seite desselben einen Lebens.

Diese Einsicht hat weitreichende Folgen. Sie bedeutet: Es gibt keinen Zeitpunkt im menschlichen Leben, an dem jemand zwar biologisch lebt, aber noch nicht oder nicht mehr Person ist. Der Embryo ist nicht ein Etwas, das sich zu einem Jemand entwickelt. Er ist von Anfang an ein Jemand, der sich entfaltet.

Das gilt ebenso am anderen Ende des Lebens. Auch der schwer demente Mensch, auch der Mensch, der durch eine schwere Hirnschädigung sein Bewusstsein unwiederbringlich verloren hat und nur noch durch technische Hilfe am Leben erhalten wird — auch dieser Mensch ist Person. Sein menschliches Leben ist personales Leben. Es gibt keine potentiellen Personen, und es gibt keine ehemaligen Personen.

6.1.4 Vierte Einsicht: Jede menschliche Person besitzt unverlierbare Würde

Die Würde des Menschen ist keine Auszeichnung, die man erwerben müsste. Sie ist kein Titel, den die Gesellschaft verleiht und wieder entziehen könnte. Sie gehört zum Wesen jeder menschlichen Person — unverlierbar, unantastbar, von der Empfängnis bis zum Tod.

Warum? Weil die Person das vollkommenste Seiende überhaupt ist. Sie übertrifft alle anderen Arten von Wesen an Seinsrang und Seinsvollkommenheit. Thomas von Aquin hat das so ausgedrückt: „Die Person bezeichnet das, was in der gesamten Natur am vollkommensten ist.“4 Dieses Sein — nicht bestimmte Fähigkeiten, nicht bestimmte Leistungen, nicht die Anerkennung durch andere — ist der Grund ihrer Würde.

Die Würde der Person ist ein Urphänomen. Das heißt: Sie lässt sich nicht von etwas anderem ableiten, nicht auf etwas anderes zurückführen. Sie ist eine letzte, nicht weiter hintergehbare Wirklichkeit. Man kann sie erkennen, wenn man aufmerksam hinschaut — aber man kann sie nicht beweisen, indem man sie aus etwas anderem herleitet. Sie zeigt sich demjenigen, der bereit ist, sie wahrzunehmen.

Aus dieser Würde ergibt sich eine Forderung, die nicht verhandelbar ist: Jede menschliche Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben. Das ist keine bloße Meinung, sondern die einzig angemessene Antwort auf das, was der Mensch ist. Wir nennen das — im Anschluss an den Philosophen Karol Wojtyła — die Personalistische Norm:5 Der Mensch darf niemals bloß als Mittel behandelt, sondern muss immer als Zweck an sich selbst geachtet werden. Und der Grund dieser Norm ist kein Beschluss, keine Vereinbarung, keine Konvention — sondern das Sein der Person selbst. Weil die Person das vollkommenste Seiende ist, gebührt ihr Bejahung und Liebe um ihrer selbst willen.

Diese Würde ist ontologisch — sie gehört zum Sein der Person, nicht zu ihrem Haben, ihrem Können oder ihrem Gelingen. Krankheit, Behinderung, Alter, Leid, Schuld — nichts davon kann die Würde des Menschen angreifen. Sie ist unverlierbar, weil die Person unverlierbar Person ist.

6.1.5 Fünfte Einsicht: Personvergessenheit ist die Wurzel vieler Fehlurteile

Wenn das Wesen des Menschen ganz oder teilweise in Vergessenheit gerät, entsteht ein Phänomen, das wir Personvergessenheit genannt haben. Es ist die stille, oft unbemerkte Ursache vieler Fehlurteile über den Menschen.

Personvergessenheit kann sich auf verschiedene Weisen zeigen. Sie kann theoretisch auftreten: in philosophischen Theorien, die das Sein der Person auf etwas anderes reduzieren — auf Hirnfunktionen, auf gesellschaftliche Zuschreibungen, auf beobachtbares Verhalten. Was sich nicht messen oder beobachten lässt, wird dann für nicht wirklich erklärt. Die Person wird umgedeutet oder weggedeutet. Das geschieht zum Beispiel überall dort, wo behauptet wird, der Mensch sei „nichts als“ ein komplexer Organismus, „nichts als“ ein Bündel neuronaler Prozesse, „nichts als“ ein Produkt der Evolution. Solche Sätze verkürzen den Menschen, indem sie sein geistiges Sein leugnen oder für irrelevant erklären.

Personvergessenheit kann sich aber auch praktisch zeigen: im konkreten Umgang mit Menschen. Überall dort, wo ein Mensch nicht mehr als Jemand gesehen wird, sondern als Etwas — als Fall, als Kostenfaktor, als Material — ist Personvergessenheit am Werk. Sie zeigt sich in der Art, wie über den Beginn und das Ende des menschlichen Lebens gesprochen und entschieden wird. Sie zeigt sich, wenn ein Mensch aufgrund seiner Schwäche, seiner Krankheit oder seines Alters nicht mehr als vollwertige Person behandelt wird.

Personvergessenheit ist kein harmloses Versehen. Sie ist ein sittlich relevantes Mangelphänomen. Sie verstößt gegen die Personalistische Norm, denn wo der Mensch vergessen wird, wird er nicht mehr um seiner selbst willen bejaht und geliebt. Und sie hat reale Folgen — für die Gesellschaft, für das Recht, für die Medizin, für den Umgang miteinander.

Einem Menschen das Personsein abzusprechen, aus welchen Gründen auch immer, ist unter allen Umständen falsch und deswegen zu unterlassen. Das ist das klare Ergebnis dieser Untersuchung.

6.1.6 Die drei Dimensionen des Personseins

Diese fünf Einsichten werden getragen von einem Verständnis des Personseins, das dessen innere Entfaltung in drei Dimensionen beschreibt. Diese drei Dimensionen sind nicht drei verschiedene Sachen, sondern drei Seiten der einen Grundwirklichkeit des menschlichen Personseins — des geistigen Substanzseins im Leib.

Die erste Dimension ist das noch nicht bewusste Personsein. Sie betrifft den Menschen, bevor sein Bewusstsein erwacht — also vor allem den Embryo, den Fötus, aber auch das Neugeborene in seinen frühesten Momenten. Hier existiert die Person bereits als geistige Substanz im Leib, mit einer aktiven Anlage, alle ihre personalen Möglichkeiten zu entfalten, wenn die normale Entwicklung nicht verhindert wird. Der Mensch ist in dieser Phase nicht weniger Person als später — er hat nur seine Möglichkeiten noch nicht verwirklicht. Das Entscheidende ist: Er ist bereits jemand.

Die Erkenntnis dieser ersten Dimension ist entscheidend. Denn durch sie wird verständlich, warum der menschliche Embryo eine Person ist und von der Empfängnis an die unverlierbare Würde der Person besitzt. Die Würde wird nicht erworben, wenn das Bewusstsein erwacht. Sie ist da, weil die Person da ist.

Die zweite Dimension ist das bewusste, vernünftige, freie Personsein. Sie setzt die erste voraus und entfaltet sich, wenn das Bewusstsein erwacht und der Mensch beginnt, seine geistigen Fähigkeiten auszuüben: zu denken, zu fühlen, zu wollen, frei zu entscheiden. Dies ist die Dimension, die wir im Alltag am stärksten wahrnehmen, weil sie sich im Verhalten zeigt. Aber sie ist nicht die Grundlage des Personseins — sie ist dessen Entfaltung. Sie gehört zur normal entwickelten gesunden menschlichen Person. Wer durch Krankheit oder Verletzung diese Dimension verliert, verliert deswegen nicht sein Personsein — denn das gründet tiefer, in der Grundwirklichkeit, die allen Dimensionen vorausgeht.

Die dritte Dimension ist die sittliche Vervollkommnung oder Verfehlung der Person. Sobald der Mensch bewusst und frei handeln kann, steht er vor der Aufgabe, seiner eigenen Wahrheit zu entsprechen — dem, was er seinem Wesen nach ist. Durch seine Grundhaltungen, seine Gedanken, seine Worte und seine Taten kann er sich in qualitativer Hinsicht vervollkommnen oder sich verfehlen. Hier wird der Mensch zum sittlichen Wesen. Er kann auf den Ruf der Werte antworten — oder ihn überhören. Er kann seiner Eigentlichkeit entsprechen — oder ihr nicht entsprechen.

Wichtig ist: Diese dritte Dimension betrifft die qualitative Ebene, nicht die ontologische. Ein Mensch, der sittlich versagt, verliert dadurch nicht sein Personsein und nicht seine Würde. Er bleibt Person. Aber er bleibt hinter dem zurück, was er sein könnte — hinter seiner eigenen ontologischen Wahrheit.

In dieser dritten Dimension zeigt sich auch die tiefe Bezogenheit der Person auf andere: Nur wer wahrheitsfähig ist, kann sich selbst überschreiten. Nur wer sich selbst überschreiten kann, kann einem anderen Menschen wirklich begegnen — in einer Begegnung, die Gemeinschaft stiftet. „Personen gibt es nur im Plural“, hat Robert Spaemann geschrieben6 — und dieser Satz wird erst dann wirklich verständlich, wenn man begreift, wie tief die Beziehung zum anderen im Wesen der Person verankert ist. Die Person ist nicht zuerst ein Einzelwesen, das sich dann nachträglich auf andere bezieht. Sie ist von ihrem Wesen her auf andere ausgerichtet — auf ein Du, das sie bejahen, dem sie begegnen und das sie lieben kann.


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Fußnoten

  1. Vgl. Seifert, Essere e Persona, a.a.O., S. 120. Die Formulierung „geistige Substanz im Leib“ baut auf Seiferts Analyse auf.

  2. Spaemann, Personen (1998), Stuttgart: Klett-Cotta, 1998, S. 261f.: „Es gibt keine potentiellen Personen. Personen besitzen Fähigkeiten, Potenzen. Personen können sich entwickeln. Aus etwas wird nicht jemand.“

  3. Gegen diese These wird bisweilen der Einwand der monozygotischen Mehrlingsbildung (eineiige Zwillinge) erhoben: Weil sich der Embryo in den ersten Tagen noch teilen könne, sei er vor diesem Zeitpunkt kein individuelles Wesen und also keine Person. Dieser Einwand ist unbegründet. Die Möglichkeit einer Teilung sagt nichts gegen die aktuelle Individualität: Im ungeteilten Zellverband sind die Zellen Teile eines einheitlichen biologischen Ganzen, keine eigenständigen Wesen. Kommt es tatsächlich zur Mehrlingsbildung, so besteht entweder die ursprüngliche Person fort und eine neue entsteht, oder die ursprüngliche Person hört auf zu existieren und zwei neue Personen entstehen. In keinem Fall folgt, dass vor der Teilung keine Person da war. Die Person ist erste Wirklichkeit — nicht Resultat einer Veränderung, sondern einer Entstehung. Kapitel 4, Abschnitt 4.4.3.

  4. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, Ia q. 29 a. 3 co.: „Persona significat id quod est perfectissimum in tota Natura, scilicet subsistens in rationali Natura.“

  5. Wojtyła, Liebe und Verantwortung (1979), München: Kösel, 1979. Vgl. auch Styczeń, „Der Person gebührt Liebe” (1998), in: Menschenwürde – Metaphysik und Ethik, hrsg. von Mariano Crespo und G. E. M. Anscombe, Heidelberg: Universitätsverlag C. Winter, S. 166.

  6. Spaemann, Personen (1998), Stuttgart: Klett-Cotta, 1998, S. 87, 248.