Affektivität
Die grundlegende Fähigkeit der Person, affektiv berührt und bewegt zu werden. Affektivität ist keine bloße Begleiterscheinung der Rationalität, sondern ein eigenständiges Organ der Werterfassung. Sie ist Wesenscharakteristikum der Person und Voraussetzung der Wertantwort.
In der realistischen Phänomenologie wird die Affektivität nicht als bloß subjektives Gefühlsleben verstanden, sondern als intentionales Vermögen, das objektive Werte zu erfassen vermag. Die Person wird durch Werte affektiv berührt — Ehrfurcht, Freude, Trauer, Empörung sind nicht blinde Gefühle, sondern Antworten auf wirklich Werthaftes. Ohne Affektivität könnte die Person die Welt der Werte nicht erschließen (vgl. Bexten 2017, S. 150–155).
Affektivität als intentionales Vermögen
Die entscheidende Einsicht der personalontologischen Analyse liegt in der Unterscheidung zwischen bloßen Zuständen und intentionalen Gefühlen. Ein Zahnschmerz ist ein bloßer Zustand — er verweist auf nichts jenseits seiner selbst. Die Ehrfurcht vor einer Person hingegen, die Freude über ein Kunstwerk, die Trauer über einen Verlust — dies sind intentionale Akte, die auf einen Gegenstand gerichtet sind und dessen Wert erfassen. In dieser Intentionalität zeigt sich die Affektivität als echtes Erkenntnisorgan: Sie erschließt eine Dimension der Wirklichkeit, die dem reinen Verstand verschlossen bliebe.
Hierin liegt auch der fundamentale Unterschied zur Passion. Die Passion ist ein psychisches Widerfahrnis, das die Person erleidet; die intentionale Affektivität hingegen ist eine geistige Antwort, in der die Person sich frei zu einem Wert verhält. Beide gehören zur affektiven Sphäre der Person, aber nur die intentionale Affektivität ist im eigentlichen Sinne Werterfassung.
Affektivität und Rationalität
Die abendländische Philosophie hat die Affektivität lange zugunsten der Rationalität vernachlässigt oder gar als deren Gegenspieler betrachtet. Die personalontologische Analyse zeigt demgegenüber: Rationalität und Affektivität sind keine Gegensätze, sondern komplementäre Wesenscharakteristika. Die Person ist zugleich vernünftig und affektiv — und erst in der Einheit beider erschließt sich ihr die Wirklichkeit in ihrer vollen Tiefe. Die Rationalität erfasst das Wahre, die Affektivität das Werthafte — beides gehört zum vollständigen Weltzugang der Person.
Notwendig und unverlierbar
Als Wesenscharakteristikum ist die Affektivität notwendig und unverlierbar. Auch ein Mensch, dessen affektives Erleben durch Krankheit eingeschränkt ist, besitzt ontologisch die Fähigkeit zur affektiven Berührung. Die Affektivität gehört zum Sein der Person, nicht bloß zu ihrem aktuellen Erleben.
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Wesenscharakteristikum, Urphänomen
Ontologische Beziehungen:
- ist Voraussetzung der Wertantwort
- ist Wesenscharakteristikum der Person
- steht in komplementärem Verhältnis zur Rationalität
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Personsein
Siehe auch: Wertantwort, Ehrfurcht, Person, Erkenntnis, Werte, Liebesvermögen, Wahrheitsfähigkeit, Freier Wille, Bewusstsein, Intentionales Gefühl, Passion, Rationalität, Wesenscharakteristikum, Dietrich von Hildebrand, Max Scheler