Liebesvermögen

Die ontologische Fähigkeit zur personalen Liebe und Selbsttranszendenz; findet ihren vollkommensten Ausdruck in der interpersonalen Liebe. Das Liebesvermögen ist ein Wesenscharakteristikum der Person — es gehört notwendig und unverlierbar zu ihrem Wesen.

Das Liebesvermögen gründet das Recht auf Gemeinschaft: Weil die Person ihrem Wesen nach auf ein Du hin angelegt ist und zur personalen Liebe fähig ist, hat sie ein Recht auf personale Gemeinschaft. Die Fürsorge setzt das Liebesvermögen voraus — ohne die Fähigkeit zur Liebe wäre keine personale Zuwendung möglich (vgl. Bexten 2017, S. 155–160).

Liebe als Selbsttranszendenz

Das Liebesvermögen ist die Fähigkeit der Person, über sich selbst hinauszugehen — sich selbst zu transzendieren auf ein Du hin. In der Selbsttranszendenz vollzieht die Person das, was ihr im tiefsten Wesen entspricht: Sie verlässt die Enge des bloßen Für-sich-Seins und öffnet sich auf den anderen hin. Die Selbsthingabe ist die h��chste Form dieser Selbsttranszendenz — in ihr verschenkt sich die Person frei und ganz an das geliebte Du.

Die personale Liebe ist daher kein bloßes Gefühl, kein Trieb und keine Bedürfnisbefriedigung. Sie ist ein geistiger Akt, in dem die Person den anderen um seiner selbst willen bejaht — als Person, nicht als Mittel. In dieser Bejahung des anderen als Person zeigt sich die Liebe als die angemessenste Antwort auf die ontologische Würde des Du.

Liebesvermögen und Interpersonalität

Das Liebesvermögen verweist wesentlich auf die interpersonale Relation. Die Person ist nicht monadisch in sich verschlossen, sondern ihrem Wesen nach auf Gemeinschaft hin angelegt. Die Communio Personarum — die personale Gemeinschaft — ist der Raum, in dem sich das Liebesvermögen verwirklicht. Hierin zeigt sich die gleiche Ursprünglichkeit von Geistigem Sein und interpersonaler Relation: Die Person ist geistige Substanz und auf das Du bezogen — beides zugleich und untrennbar.

Liebesvermögen und die anderen Wesenscharakteristika

Das Liebesvermögen setzt den freien Willen voraus: Liebe, die nicht frei geschenkt wird, ist keine Liebe. Es setzt die Wahrheitsfähigkeit voraus: Nur wer den anderen erkennen kann, kann ihn wahrhaft lieben. Und es steht in engem Zusammenhang mit der Affektivität: Die Liebe hat eine wesentlich affektive Dimension — sie berührt und bewegt die Person in ihrer Tiefe. Doch das Liebesvermögen geht über die bloße Affektivität hinaus, weil es den freien Willensentschluss einschließt, sich dem Du hinzugeben.

Notwendig und unverlierbar

Auch das Liebesvermögen ist als Wesenscharakteristikum notwendig und unverlierbar. Ein Mensch, der — etwa durch schwere psychische Erkrankung — aktuell nicht fähig ist, Liebe zu empfinden oder auszudrücken, besitzt dennoch ontologisch das Liebesvermögen. Es gehört zu seinem Sein als Person, nicht zu seiner aktuellen Befindlichkeit.

Ontologische Einordnung:

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Personsein

Siehe auch: Liebe, Personale Liebe, Communio Personarum, Selbsttranszendenz, Selbsthingabe, Interpersonale Relation, Person, Affektivität, Freier Wille, Wahrheitsfähigkeit, Ontologische Würde, Geistiges Sein, Wesenscharakteristikum