Rationalität
Ontologische Vernunftbegabtheit; gehört notwendig zum Wesen der Person. Auch beim noch nicht bewussten Menschen ontologisch vorhanden als rationale Form / rationales Lebensprinzip. Die Rationalität ist eines der acht Wesenscharakteristika und damit notwendig und unverlierbar.
Rationalität als ontologische Bestimmung
Die personalontologische Analyse unterscheidet streng zwischen Rationalität als ontologischer Bestimmung und dem aktuellen Vollzug vernünftigen Denkens. Rationalität meint nicht, dass die Person gerade jetzt denkt, urteilt oder schlussfolgert, sondern dass sie ihrem Wesen nach vernunftbegabt ist. Ein schlafender Mensch denkt nicht aktuell — aber er ist rational. Ein ungeborenes Kind hat noch keinen bewussten Gedanken gefasst — aber es besitzt als Person die rationale Form, die sein Lebensprinzip ausmacht.
Diese Unterscheidung ist von größter Bedeutung für die Bioethik: Wer die Rationalität an den aktuellen Vollzug bindet, muss Schlafenden, Komatösen und Ungeborenen das Personsein absprechen — eine Konsequenz, die die Dissertation als Ausdruck der Personvergessenheit zurückweist.
Rationalität und Erkenntnis
Die Rationalität befähigt die Person zur Erkenntnis — zum geistigen Erfassen des Seienden, wie es ist. In der thomistischen Tradition ist die Vernunft (ratio) das Vermögen, das Wesen der Dinge zu erfassen und vom Besonderen zum Allgemeinen aufzusteigen. Die Person kann nicht nur Einzeldinge wahrnehmen, sondern Begriffe bilden, urteilen und schließen. Diese Fähigkeit zur begrifflichen Erkenntnis unterscheidet sie kategorial von jedem Tier — und erst recht von jeder Maschine.
Die Rationalität steht in engem Zusammenhang mit der Wahrheitsfähigkeit: Nur weil die Person rational ist, kann sie Wahrheit erkennen. Umgekehrt ist die Wahrheitsfähigkeit gewissermaßen die intentionale Ausrichtung der Rationalität auf das Wahre. Beide Wesenscharakteristika verweisen aufeinander, ohne ineinander aufzugehen.
Rationalität und die anderen Wesenscharakteristika
Die Rationalität ist nicht isoliert zu verstehen, sondern steht im Gefüge der acht Wesenscharakteristika. Der freie Wille setzt die Rationalität voraus — nur wer das Gute erkennt, kann sich frei für es entscheiden. Die Affektivität ergänzt die Rationalität als eigenständiges Organ der Werterfassung: Während die Rationalität das Wahre erfasst, erschließt die Affektivität das Werthafte. Beide zusammen ermöglichen der Person den vollen Zugang zur Wirklichkeit.
Rationalität und Menschenrechte
Die Rationalität gründet konkrete Menschenrechte: das Recht auf Bildung und das Recht auf Gewissensfreiheit. Weil die Person ihrem Wesen nach vernunftbegabt ist, hat sie ein Recht darauf, ihre Vernunft zu entfalten (Bildung) und ihrem Gewissen zu folgen (Gewissensfreiheit).
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Wesenscharakteristikum
Ontologische Beziehungen:
- ist Unterklasse von: Wesenscharakteristikum der Person
- gründet: Recht auf Bildung, Recht auf Gewissensfreiheit
- wird vorausgesetzt von: Freier Wille
- steht komplementär zur: Affektivität
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Personsein
Siehe auch: Vernunft, Erkenntnis, Wahrheitsfähigkeit, Denken, Recht auf Bildung, Recht auf Gewissensfreiheit, Wesenscharakteristikum, Freier Wille, Affektivität, Person, Personvergessenheit, Bioethik