Zweite Dimension

Die zweite Dimension des menschlichen Personseins ist das bewusste, vernünftig-freie Erleben und Handeln der Person. Sie entfaltet sich, wenn der Mensch zum Bewusstsein erwacht und beginnt, sein Personsein aktiv zu leben: zu denken, zu wollen, zu fühlen, zu handeln, sich auf andere zu beziehen. Die zweite Dimension setzt die erste Dimension voraus und baut auf ihr auf — sie erzeugt nicht das Personsein, sondern entfaltet es.

Fünf Wesensmerkmale kennzeichnen die zweite Dimension (vgl. Bexten 2017, S. 202—230): Selbstbewusstsein — der Mensch weiß, dass er existiert, er sagt “Ich” und erlebt sich als Zentrum seiner Erfahrungen. Vernunft — er kann Wahrheit erkennen, Gründe abwägen, Irrtümer korrigieren und sogar notwendige Sachverhalte erfassen. Freiheit — er kann wählen und sich selbst bestimmen, wie Spaemann betont: Der Mensch entscheidet, indem er handelt, zugleich darüber, wer er ist. Intentionalität — sein Geist ist offen für die Wirklichkeit, er kann sich bewusst auf Dinge, Sachverhalte und andere Personen richten. Verantwortung — weil er frei ist, kann er für seine Handlungen einstehen.

Der bewusste Mensch ist “Herr seiner selbst”: Er ist nicht seinen Trieben und Instinkten ausgeliefert, sondern kann sie beherrschen. Die Tradition unterscheidet dabei zwischen dem actus humanus (der bewussten, freien personalen Handlung) und dem actus hominis (der unwillkürlichen Tätigkeit). In der zweiten Dimension zeigt sich auch die Öffnung zum Du: Der Mensch kann einem anderen als Person begegnen, nicht bloß als Objekt. Aus der zweiten Dimension erwachsen Rechte und Pflichten — der Embryo als Person der ersten Dimension hat das Recht auf Leben, aber noch keine Pflichten, weil er noch nicht bewusst und frei handeln kann.

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein? (bes. 4.7.4)

Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Dimension Der Grundwirklichkeitsform

Ontologische Beziehungen:

Siehe auch