4.1 Drei Dimensionen des menschlichen Personseins
Wir kommen nun zum Herzstück dieses Kapitels. Bisher haben wir gezeigt: Der Mensch ist ein geistiges eigenständiges Wesen im Leib — eine Person. Dieses Personsein ist seine erste Wirklichkeit, sein Zugrundeliegendes-Sein, das alle Fähigkeiten und Handlungen erst ermöglicht.
Aber das ist noch nicht alles. Denn dieses eine Personsein hat eine innere Tiefe, die sich in drei Dimensionen entfaltet. Diese drei Dimensionen sind nicht drei verschiedene Dinge, sondern drei Aspekte ein und derselben Wirklichkeit — wie drei Dimensionen eines dreidimensionalen Körpers. Nimmt man eine weg, fällt das Ganze in sich zusammen.
4.1.1 Der Grundgedanke
Blaise Pascal, der große französische Denker des 17. Jahrhunderts, hat den Menschen einmal ein „denkendes Schilfrohr“ genannt1: zerbrechlich wie ein Halm im Wind, und doch größer als das ganze Weltall, weil er weiß, dass er zerbrechlich ist. Das Weltall weiß nichts davon.
Wie lässt sich diese Spannung verstehen? Indem man erkennt, dass das menschliche Personsein nicht eindimensional ist, sondern drei Dimensionen hat, die aufeinander aufbauen und sich gegenseitig durchdringen.
4.1.2 Überblick über die drei Dimensionen
Die erste Dimension ist das grundlegende geistige Dasein als Person. Es ist das, was den Menschen von der Verschmelzung der Keimzellen an zur Person macht — noch bevor er bewusst denken, fühlen oder wollen kann. In dieser Dimension gründet die unverlierbare Würde jedes Menschen.
Die zweite Dimension ist das bewusste, vernünftig-freie Personsein. Es entfaltet sich, wenn der Mensch zum Bewusstsein erwacht und beginnt, sein Personsein aktiv zu leben: zu denken, zu wollen, zu fühlen, zu handeln, sich auf andere zu beziehen.
Die dritte Dimension ist die sittliche Vervollkommnung oder Abwertung der Person. Sie zeigt sich darin, wie der Mensch mit seiner Freiheit umgeht: ob er das Gute tut und sich so vervollkommnet — oder ob er das Böse tut und sich so sittlich beschädigt.
Wichtig: Jede höhere Dimension setzt die vorangehende voraus. Aber auch wenn die zweite und dritte Dimension noch nicht entfaltet sind — wie beim Embryo —, ist die erste Dimension bereits vollständig da. Und mit ihr das gesamte Personsein, die gesamte Würde, das gesamte Lebensrecht.
4.1.3 Erste Dimension: Das grundlegende geistige Dasein
Die erste Dimension des menschlichen Personseins ist die grundlegendste und zugleich am schwersten fassbare. Sie ist das, was den Menschen zur Person macht — noch bevor irgendetwas Sichtbares geschieht. Noch bevor das erste Neuron feuert. Noch bevor das Herz zum ersten Mal schlägt.
Was unterscheidet den Menschen von einem Stein?
Beide bestehen aus Materie. Beide nehmen Raum ein. Beide existieren in der Zeit. Und doch ist der Unterschied unermesslich.
Der Stein ist einfach da. Er hat kein Inneres, keine Tiefe, kein Selbst. Er ist ein Etwas, kein Jemand.
Der Mensch hingegen — selbst als winziger Embryo — ist ein Jemand. Er hat ein Inneres, auch wenn dieses Innere noch nicht bewusst erlebt wird. Er steht in sich selbst.
Dieses In-sich-selbst-Stehen, dieses Einen-eigenen-Grund-Haben, ist das, was die Philosophin Hedwig Conrad-Martius das „hypokeimenale pneumatische Sein“ nennt2 — wörtlich übersetzt: das zugrundeliegende geistige Sein.
Warum „geistig“?
Weil das, was den Menschen von allen anderen irdischen Wesen unterscheidet, sein geistiges Lebensprinzip ist. Dieses Prinzip ist nicht messbar, nicht wägbar, nicht unter dem Mikroskop sichtbar. Aber es ist gerade deshalb nicht weniger wirklich.
Aber — und das ist für die erste Dimension entscheidend — man muss nicht aktuell geistig tätig sein, um ein geistiges Wesen zu sein. Der Embryo erkennt noch nicht, dass ist. Aber er ist ein Wesen, das seiner Natur nach zur Erkenntnis fähig ist.
Worin genau besteht das geistige Fundament?
Das geistige Fundament des menschlichen Personseins hat mehrere wesensnotwendige Merkmale:
Erstens: Die menschliche Person ist real. Es gibt sie wirklich, nicht bloß als Idee, nicht bloß als soziale Konstruktion.
Zweitens: Die menschliche Person steht in sich selbst. Sie ist ein eigenständiges Wesen, nicht bloß ein Teil oder eine Funktion eines größeren Ganzen.
Drittens: Die menschliche Person ist einmalig und unteilbar. Es gibt keinen zweiten Sokrates, keine zweite Maria.
Viertens: Die menschliche Person besitzt die Möglichkeit zur Bewusstseinsentfaltung als aktive Anlage.
All diese Merkmale gehören schon der ersten Dimension an. Sie sind da, sobald der Mensch da ist.
Was das Stoff-Wesen vom Geist-Wesen unterscheidet
Ein Stein trägt sein Dasein auf passive Weise. Er hat kein Verhältnis zu sich selbst.
Erst beim Menschen kommt etwas grundlegend Neues hinzu: Der Mensch hat nicht nur ein Sein — er hat ein Verhältnis zu seinem Sein. Er ist nicht nur da — er weiß (oder kann wissen), dass er da ist.
Dieses Verhältnis-zu-sich-selbst-Haben ist das, was die menschliche Person von allen anderen irdischen Wesen grundlegend unterscheidet. Es ist das Merkmal der geistigen Existenzweise.
Warum das schon für den Embryo gilt
Jemand könnte einwenden: „Der Embryo hat noch kein Bewusstsein. Also hat er dieses geistige Fundament noch nicht.“
Dieser Einwand verwechselt die erste Dimension mit der zweiten. Die erste Dimension — das grundlegende geistige Dasein — setzt gerade kein aktuelles Bewusstsein voraus. Sie ist da, bevor das Bewusstsein erwacht.
Der Embryo besitzt das geistige Fundament als aktive Anlage. Sein geistiges Lebensprinzip — seine Seele — durchformt bereits seinen ganzen Leib, von der ersten Zelle an. Deshalb ist der Embryo, von seinem ersten Augenblick an, ein geistiges eigenständiges Wesen im Leib — eine Person.3
Die Seinsdynamik der Person
Es wäre ein Missverständnis, sich das geistige Sein der Person als etwas Starres, Unbewegliches vorzustellen. Das Gegenteil ist der Fall.
Das geistige Sein der Person ist dynamisch. Es ist ein „Sich-selber-Können“, wie es Conrad-Martius ausdrückt.4 Die Person hat nicht nur ihr Sein — sie kann ihr Sein. Sie kann sich entfalten, entwickeln, verwirklichen.
Die Substanzialität der menschlichen Person ist nämlich nicht ausschließlich empirisch-induktiv wahrnehmbar. Was die Substanzialität bezeichnet, ist vielmehr der dynamisch-geistige, einheitsstiftende Seinsdarunterstand, der eine rationale Natur normalerweise bewusst trägt und damit besitzt.
Die Seinsrelationalität
Ein letzter Aspekt der ersten Dimension sei noch hervorgehoben: Schon in der ersten Dimension, schon im grundlegenden geistigen Da-Sein, ist die Bezogenheit auf andere mitgegeben. Der Mensch ist nicht zuerst ein isoliertes Wesen, das dann nachträglich in Beziehung tritt. Er ist von Anfang an ein Wesen-in-Beziehung.
4.1.4 Zweite Dimension: Das bewusste, freie Personsein
Die zweite Dimension des menschlichen Personseins ist diejenige, die den meisten Menschen zuerst einfällt, wenn sie an „Personsein“ denken: das bewusste, vernünftige, freie Erleben und Handeln des Menschen.
Der Übergang von der ersten zur zweiten Dimension
Die zweite Dimension setzt die erste voraus. Sie baut auf ihr auf. Sie ist die Entfaltung dessen, was in der ersten Dimension als Anlage bereits da war.
Dieser Übergang geschieht nicht plötzlich. Er geschieht allmählich, in einem Prozess des Reifens und Wachsens. Aber dieser Prozess erzeugt nicht das Personsein — er entfaltet es. Das Personsein war schon da. Jetzt zeigt es sich.
Was zeichnet die zweite Dimension aus?
Die zweite Dimension ist gekennzeichnet durch mehrere Wesensmerkmale:
Selbstbewusstsein: Der Mensch weiß, dass er existiert. Er sagt „Ich“.
Vernunft: Der Mensch kann Wahrheit erkennen. Er kann urteilen.
Freiheit: Der Mensch kann wählen. Er ist nicht festgelegt auf eine einzige Verhaltensweise. Er kann sich entscheiden: für dies oder jenes, für das Gute oder das Böse, für Wahrheit oder Lüge. Diese Freiheit ist nicht bloß eine Wahl zwischen Optionen. Sie ist, wie Robert Spaemann betont, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung im radikalen Sinn: Der Mensch entscheidet, indem er handelt, zugleich darüber, wer er ist und wer er sein will.5
Intentionalität: Der Mensch ist fähig, sich bewusst auf etwas zu richten. Sein Geist ist offen für die Wirklichkeit.
Verantwortung: Weil der Mensch frei ist, ist er auch verantwortlich.
Herr seiner selbst sein
Ein besonders tiefgreifendes Merkmal der zweiten Dimension ist das Herr-seiner-selbst-Sein. Der bewusste Mensch ist Herr seiner selbst. Er kann sich über seine Triebe erheben. Er kann nein sagen, wo alles in ihm ja schreit.
All das kann kein Tier in diesem strengen Sinn. Das Tier folgt seinen Instinkten. Der Mensch hingegen kann sich zu seinen Empfindungen verhalten.
Personale Handlung und tierisches Tätigsein
Der Mensch allein kann Handlungen im eigentlichen Sinn setzen. Er allein kann personal-erst-ursächlich Handlungen kraft seines freien Willens realisieren. Die klassische Tradition unterscheidet zwischen dem actus humanus — der bewussten, freien, personalen Handlung — und dem actus hominis — einer Tätigkeit, die der Mensch zwar vollzieht, die aber nicht aus seiner bewussten Freiheit hervorgeht, wie etwa das Atmen oder der Herzschlag.6
Die Öffnung zum Du
Die zweite Dimension ist nicht nur nach innen, sondern auch nach außen gerichtet. Der bewusste Mensch kann ein Du erkennen. Er kann einem anderen Menschen begegnen — nicht bloß als Objekt, sondern als Person.
Für die menschliche Person wird das personale Selbst, das personale Ich des anderen in seinem Leib sichtbar und erfahrbar. Das menschliche Gesicht strahlt die metaphysische Erhabenheit und unverlierbare personale Würde des Menschen aus. Um diese axiologisch bedeutsame Wirklichkeit allerdings wahrnehmen zu können, bedarf es der Anerkennung des anderen Menschen als menschliche Person. Das gilt besonders für die ungeborene menschliche Person. „Die Anerkennung von Selbstsein ist immer ein Akt der Freiheit“, wie Spaemann betont.7
Personsein und Personverhalten in der zweiten Dimension
In der zweiten Dimension zeigt sich besonders deutlich die Beziehung zwischen Personsein und Personverhalten. Der Mensch übt jetzt Personverhalten aus. Dieses Personverhalten ist die „zweite Wirklichkeit“.
Aber auch hier gilt: Das Personverhalten konstituiert nicht das Personsein. Es setzt es voraus.
Die Verengung des Personbegriffs auf die zweite Dimension ist der Kern des empirisch-funktionalistischen Personverständnisses — und ist deswegen als inadäquat abzulehnen.
Rechte und Pflichten
Aus der zweiten Dimension erwachsen auch die Rechte und Pflichten, die der Mensch als bewusste und freie Person besitzt. Der Embryo als Person der ersten Dimension hat das Recht auf Leben und auf Schutz seiner Würde. Aber er hat (noch) keine Pflichten, weil er (noch) nicht bewusst und frei handeln kann.
Der bewusste Mensch hingegen hat beides: Rechte und Pflichten.
4.1.5 Dritte Dimension: Sittliche Vervollkommnung und Selbsttranszendenz
Die dritte Dimension des menschlichen Personseins ist die Dimension der Eigentlichkeit. Sie fragt: Was macht der Mensch aus dem, was er ist? Wird er seiner Berufung gerecht?
Was mit „Vervollkommnung“ gemeint ist
Der Mensch kann mehr. Er kann nicht nur sein — er kann sein Sein verwirklichen. Und das geschieht durch sein freies, bewusstes, verantwortliches Handeln.
Wenn ein Mensch das Wahre erkennt und bejaht, wenn er das Gute tut, wenn er liebt und sich hingibt — dann verwirklicht er seine Eigentlichkeit. Die Philosophie nennt dies die „ontologische Wahrheit“ der Person.
Umgekehrt: Wenn ein Mensch die Wahrheit verleugnet, das Gute verweigert — dann verfehlt er seine ontologische Wahrheit. Er wird zu einer „ontologischen Lüge“.
Sittliche Werte und Unwerte
In der dritten Dimension geht es besonders um die sittlichen Werte. Was sind sittliche Werte? Es sind jene Werte, die wesentlich die Freiheit der Person voraussetzen. Gerechtigkeit, Ehrlichkeit, Tapferkeit, Barmherzigkeit, Treue — all das sind sittliche Werte, die nur dort entstehen, wo ein Mensch sich frei für sie entscheidet.
Der entscheidende Punkt ist: Auch wenn ein Mensch alle qualitativen Werte verliert — wenn er zum Verbrecher wird —, verliert er niemals seinen ontologischen Wert, seine unverlierbare Würde. Nur in qualitativer Hinsicht lässt sich berechtigterweise von einem „Unmenschen“ sprechen — ontologisch ist auch der schlimmste Verbrecher immer noch eine Person mit unverlierbarer Würde.
Selbsttranszendenz
Ein Schlüsselbegriff der dritten Dimension ist die Selbsttranszendenz. Selbsttranszendenz heißt wörtlich: Sich-selbst-Überschreiten. Der Mensch ist fähig, über sich selbst hinauszugehen. Er kann sich öffnen — für die Wahrheit, für das Gute, für das Schöne, für den anderen Menschen.
Diese Selbsttranszendenz ist kein Luxus. Sie gehört zum Wesen der Person.
Das Gegenteil der Selbsttranszendenz ist die Selbstverkrümmung: das ständige Um-sich-selbst-Kreisen. Die Tradition spricht von der curvatio in se ipsum — der Verkrümmung in sich selbst.8
Es gibt keine Ethik ohne diese Grundeinsicht. Spaemann schreibt: „Es gibt keine Ethik ohne Metaphysik. Wir sahen das bereits hinsichtlich der Notwendigkeit, den Anderen als wirklich, als Ding an sich betrachten zu müssen, um überhaupt so etwas wie eine Verpflichtung ihm gegenüber zu erfahren.“9 Die Erfahrung dieser Verpflichtung ist nichts anderes als die Erfahrung der Wirklichkeit des anderen als Person. Und diese Erfahrung ist eine Wirklichkeitserfahrung.
Aus der Bereitschaft zur Selbsttranszendenz und zur liebenden Bejahung des anderen erwächst auch die Verantwortung der menschlichen Person, für ihre eigenen Taten und ihr eigenes bewusstes Leben einzustehen. „Der Verantwortung entspricht Sorge, die alles triebhafte, auf Selbsterhaltung bezogene Besorgtsein transzendiert“, wie Spaemann betont.10 Diese Verantwortung schließt die Bereitschaft ein, für die Folgen des eigenen Handelns geradezustehen — auch dann, wenn das unbequem oder schmerzlich ist.
Interpersonalität und Liebe
Die Selbsttranszendenz führt notwendig zur Interpersonalität: zum Bezogensein auf andere Personen. Der Mensch ist kein Einzelwesen. Er ist seinem Wesen nach auf Gemeinschaft angelegt. Er braucht das Du, um ganz er selbst zu werden.
In der ehelichen Liebe geschieht etwas, das die ganze Tiefe des menschlichen Personseins zum Vorschein bringt: Zwei Personen geben sich einander hin — mit Leib und Seele, ganz und vorbehaltlos.
Verzeihen als Ausdruck des Personseins
Ein besonders aufschlussreiches Phänomen für das Verständnis der dritten Dimension ist das Verzeihen. Denn im Verzeihen zeigen sich alle drei Dimensionen des menschlichen Personseins auf eindrucksvolle Weise.
Verzeihen ist ein interpersonales Geschehen. Man kann einem Tisch nichts verzeihen. Man kann einem Stein nichts verzeihen. Verzeihen setzt voraus, dass dem anderen ein bewusstes, freiwilliges Unrecht vorzuwerfen ist. Und das setzt Personsein voraus.
Verzeihen geschieht immer nur von Person zu Person. Kein Staat kann im eigentlichen Sinn verzeihen. Nur eine Person kann einer anderen Person verzeihen — weil nur eine Person den freien Willensentschluss fassen kann, erlittenes Unrecht nicht mit Vergeltung zu beantworten, sondern mit Vergebung.
Fragen wir: Macht es Sinn, wenn eine Mutter zu ihrem verstorbenen Kind sagt: „Ich verzeihe Dir, dass Du im Mutterleib verstorben bist“? Diese Aussage scheint sinnlos, da der ungeborenen menschlichen Person die zweite und dritte Dimension noch fehlen. Denn wie Spaemann schreibt: „Verzeihung setzt […] Schuld voraus, also Freiheit der Person, die ‚selbst’ — und nicht ein ihr vorgegebenes Sosein — Grund ihres bestimmten Handelns ist.“11 Wer aber frei handeln kann, der kann auch verzeihen — und ihm kann verziehen werden.
Die Personvergessenheit
Personvergessenheit liegt vor, wenn einer menschlichen Person das Personsein abgesprochen oder nicht anerkannt wird. Sie verletzt die personalistische Norm, die gebietet, jede Person um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben.
Die Personvergessenheit ist das tiefste Übel in der Beziehung zwischen Menschen. Denn sie verneint das, was der andere zutiefst ist: ein Jemand, kein Etwas.
Die ontologische Wahrheit der Person und die personalistische Norm
Fassen wir die dritte Dimension zusammen: Sie ist die Dimension, in der sich zeigt, ob ein Mensch seine Eigentlichkeit verwirklicht oder verfehlt. Aber auch der Mensch, der seine Eigentlichkeit verfehlt, bleibt Person mit unverlierbarer Würde.
Aus alledem ergibt sich die personalistische Norm, die Karol Wojtyła so formuliert hat: „Die Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen und zu lieben.“12 Kein Mensch darf bloß als Mittel behandelt werden. Kein Mensch darf instrumentalisiert werden. Jeder Mensch — vom Embryo bis zum Sterbenden, vom Genie bis zum schwer Behinderten, vom Heiligen bis zum Verbrecher — hat einen Anspruch darauf, als Person anerkannt und bejaht zu werden.
Es gehört, wie Hans-Eduard Hengstenberg betont, „zum Wesen des Menschen, dass er ein zur Liebe berufenes Wesen ist, dass er nicht die Wahl hat, zu lieben oder nicht zu lieben, sondern nur, zu lieben oder die Liebe zu verfehlen.“13
Weiterlesen: Zusammenfassung: Was ist menschliches Personsein? →
Fußnoten
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Pascal, Pensées (1670), Fragment 347 (Brunschvicg) / 200 (Lafuma): „Le roseau pensant” — das denkende Schilfrohr. ↩
-
Conrad-Martius, Metaphysische Gespräche (1921), Halle: Niemeyer, 1921. Vgl. auch dies., Die „Seele” der Pflanze, Breslau: Frankes Verlag, 1934. Der Ausdruck „hypokeimenales pneumatisches Sein” beschreibt das zugrundeliegende geistige Sein der Person. ↩
-
Zum Einwand der monozygotischen Mehrlingsbildung gegen diese These vgl. die Endnote in Abschnitt 4.4.3. ↩
-
Conrad-Martius, a.a.O. Der Ausdruck „Sich-selber-Können” bezeichnet die dynamische Anlage der Person, sich aus innerem Grund heraus zu entfalten. ↩
-
Spaemann, Personen (1998), Stuttgart: Klett-Cotta, 1998, vgl. S. 217, S. 227. ↩
-
Thomas von Aquin, Summa theologiae (1888), Ia-IIae, q. 1, a. 1. ↩
-
Spaemann, Personen (1998), Stuttgart: Klett-Cotta, 1998, S. 191. ↩
-
Der Ausdruck curvatio in se ipsum geht auf Augustinus zurück; Augustinus, Enarrationes in Psalmos (1956), Ps. 56 und die spätere Aufnahme durch Martin Luther. ↩
-
Spaemann, Personen, a.a.O., S. 209ff. Zur Notwendigkeit der Metaphysik für die Ethik. ↩
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Spaemann, Das Natürliche und das Vernünftige: Essays zur Anthropologie (1987), München: Piper, 1987, S. 225. ↩
-
Spaemann, Personen (1998), Stuttgart: Klett-Cotta, 1998, S. 248. ↩
-
Wojtyła, Liebe und Verantwortung (1979), München: Kösel, 1979. Darin die Formulierung der personalistischen Norm: „persona est affirmanda propter se ipsam” — die Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen. ↩
-
Hengstenberg, Philosophische Anthropologie (1957), Stuttgart: Kohlhammer, 1957, S. 15. ↩