3.7 Zusammenfassung und Ausblick
In diesem Kapitel haben wir die Grundlagen gelegt für die Hauptfrage dieses Buches: Was ist menschliches Personsein?
Wir haben gesehen:
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Das Wort „Person“ hat viele Bedeutungen, die sorgfältig unterschieden werden müssen. Die meisten Missverständnisse in der Debatte über die Person rühren daher, dass verschiedene Menschen mit demselben Wort Verschiedenes meinen.
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Ein Begriff ist keine bloße Wortdefinition, sondern eine geistige Bedeutungseinheit, durch die wir die Wirklichkeit erfassen. Es gibt treffende und untreffende Begriffe.
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Das Wort „Mensch“ ist zweideutig: Es kann das Wesen des Menschen bezeichnen oder bloß seine biologische Klassifikation. Für die Frage, ob alle Menschen Personen sind, ist der Wesensbegriff des Menschen entscheidend.
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Es gibt genau fünf mögliche Verhältnisse zwischen dem Begriff „Mensch“ und dem Begriff „Person“. Die in diesem Buch vertretene Position lautet: Alle Menschen sind Personen, aber nicht alle Personen müssen Menschen sein.
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Der Personbegriff ist immer auch ein Würdebegriff. Wer „Person“ sagt, sagt damit etwas über den unverlierbaren Wert eines Wesens.
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Es gibt drei grundlegende Sichtweisen auf die Person: „Person nur durch Fähigkeiten“ (empirisch-funktionalistisch), „Person als eigenständiges Wesen“ (substanzontologisch) und „Person als eigenständiges Wesen in Beziehung“ (substanzontologisch-relational). Die dritte Sichtweise wird in diesem Buch als die treffendste verteidigt.
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Der Personbegriff hat christliche Wurzeln, ist aber auch ohne religiöse Voraussetzungen philosophisch tragfähig.
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Zwischen dem Personbegriff und der Weltanschauung besteht ein enger Zusammenhang.
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Personvergessenheit — das Vergessen des Personseins in seiner Eigentümlichkeit und Wahrheit — ist nicht primär das Vergessen eines bestimmten Begriffs, sondern das Vergessen der Person selbst.
Was bisher umrissen wurde, muss nun vertiefend begründet werden. Im nächsten Kapitel wenden wir uns daher der Hauptfrage zu: Was ist menschliches Personsein? Was zeichnet das Sein der menschlichen Person in seinen verschiedenen Dimensionen aus? Und was folgt daraus für die Würde und die Rechte jedes Menschen?
Es wird sich zeigen, dass die menschliche Person eine Grundwirklichkeitsform besitzt, die drei Dimensionen umfasst. Diese drei Dimensionen sind nicht nebeneinander aufgereiht wie drei getrennte Bereiche, sondern sie durchdringen einander und bilden eine unteilbare Einheit. Der Mensch ist nicht teils Geist, teils Leib, teils Beziehung, sondern immer alles zugleich — als eine unzertrennbare Ganzheit.
Die Antworten auf diese Fragen werden zeigen: Der Mensch ist kein Etwas, sondern ein Jemand — von Anfang an, ohne Bedingung, ohne Abstufung. Und dieses Jemand-Sein hat Konsequenzen, die weit über die Philosophie hinausreichen. Denn es geht letztlich nicht um Begriffe, sondern um Menschen. Um wirkliche Menschen aus Fleisch und Blut, die geliebt, geachtet und geschützt werden wollen — und die ein Recht darauf haben.
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