Verpflichtung

Eine aus dem Recht einer Person oder dem objektiven Wert eines Seienden resultierende Pflicht zum Handeln oder Unterlassen. Verpflichtung ist keine bloß subjektive Empfindung von Pflichtgefühl, sondern eine objektive Forderung, die sich aus der Wirklichkeit selbst ergibt: Weil die Person eine unverlierbare Würde besitzt, hat der andere eine Verpflichtung ihr gegenüber — unabhängig davon, ob er sie empfindet oder anerkennt.

Verpflichtungen entstehen auf verschiedenen Wegen. Erstens aus dem Sein der Person selbst: Allein die Existenz einer Person begründet die Pflicht, sie nicht zu instrumentalisieren, nicht zu töten, nicht zu erniedrigen. Diese Verpflichtung gründet in der Personalistischen Norm und ist jedem positiven Gesetz vorgängig. Zweitens aus sozialen Akten wie dem Versprechen: Wer verspricht, erzeugt eine Verpflichtung, die in der Natur des Versprechens selbst gründet. Drittens aus dem objektiven Wert eines Seienden: Auch empfindungsfähige Tiere begründen eine — wenngleich schwächere — Verpflichtung (vgl. Tierwohl).

Die ontologische Relation hatVerpflichtung drückt in der Ontologie aus, dass Personen Träger von Verpflichtungen sind. Verpflichtung ist damit keine abstrakte Kategorie, sondern verweist stets auf eine konkrete Person, die verpflichtet ist, und auf einen konkreten Inhalt — eine Handlung oder ein Unterlassen —, zu dem sie verpflichtet ist.

Gerechtigkeit und Verpflichtung sind korrelative Begriffe: Was der einen Person zusteht (suum cuique), dazu ist die andere verpflichtet. Die Verantwortung der Person umfasst die Fähigkeit und Bereitschaft, ihre Verpflichtungen zu erkennen und zu erfüllen.

Ontologische Einordnung

  • Oberbegriff: Seiendes
  • hat Unterklasse: Tierwohl
  • Relation: range von hatVerpflichtung

Ontologische Beziehungen:

Siehe auch: