Gerechtigkeit
Gerechtigkeit ist die irreduzible geistige Evidenz, dass jeder Person das zusteht, was ihr zukommt — suum cuique. Als Urphänomen ist Gerechtigkeit nicht aus Würde und Norm ableitbar, sondern wird unmittelbar als das erfahren, was sie ist. Sie gehört zu jenen Grundgegebenheiten des sittlichen Lebens, die sich in der Wesenserschauung zeigen, ohne auf einfachere Elemente zurückgeführt werden zu können.
Gerechtigkeit setzt die ontologische Würde der Person voraus: Nur weil jede Person einen unverlierbaren Wert besitzt, kann ihr etwas zustehen. Der Anspruch der Gerechtigkeit richtet sich nicht bloß auf eine subjektive Empfindung von Fairness, sondern auf eine objektive Ordnung, in der jeder Person das zukommt, was ihr kraft ihres Personseins gebührt. Damit ist Gerechtigkeit zutiefst mit dem Naturrecht verbunden: Die unveräußerlichen Rechte der Person — auf Leben, Freiheit, Bildung, Gemeinschaft — sind Ausdrucksformen der Gerechtigkeit, die jeder positiven Gesetzgebung vorausliegen.
In der sozialen Ordnung entfaltet sich Gerechtigkeit als Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva), die darauf zielt, dass die Güter des Gemeinwohls so verteilt werden, dass jede Person ihre Grundwirklichkeitsform in allen drei Dimensionen aktualisieren kann. Die Personalistische Norm gibt dabei das Kriterium vor: Gerecht ist, was die Person als Person achtet und fördert; ungerecht ist, was sie instrumentalisiert oder in ihrer Entfaltung behindert.
Gerechtigkeit ist kein bloßes Verteilungsprinzip, sondern eine geistige Tugend — eine Haltung, die der Person als Person antwortet. Sie verlangt die Bereitschaft, das eigene Handeln an der objektiven Ordnung des Guten auszurichten, auch dort, wo dies persönliche Opfer fordert.
Ontologische Einordnung
- Oberbegriff: Urphänomen
- hat Unterklasse: Gerechtigkeitsprinzip
Ontologische Beziehungen:
- ist Unterklasse von: Gerechtigkeitsprinzip, Urphänomen
Siehe auch: