Wesensgesetz

Wesensgesetze sind notwendige Sachverhalte, die im Wesen der Dinge selbst gründen. Sie sind keine bloßen Regelmässigkeiten der Erfahrung, sondern drücken aus, was notwendigerweise zu einer Sache gehört (Bexten 2017, S. 27 ff.).

Wesensgesetz und Wesensnotwendigkeit

Ein Wesensgesetz gilt nicht, weil es empirisch immer wieder bestätigt wird, sondern weil es im Urphänomen einer Sache gründet. Beispiel: Es ist wesensnotwendig, dass eine Person Jemand ist und nicht bloß etwas. Diese Einsicht kann nicht durch Gegenbeispiele widerlegt werden, weil sie im Wesen der Person selbst liegt.

Adolf Reinach und die notwendigen Sachverhalte

Adolf Reinach hat die Lehre von den Wesensgesetzen philosophisch ausgearbeitet. Er zeigt, dass es Sachverhalte gibt, die unabhängig von aller Erfahrung gelten, weil sie in der Natur der Sachen selbst begründet sind. Diese apriorische Erkenntnis ist keine Konstruktion des Geistes, sondern ein Erfassen dessen, was ist.

Wesensgesetz und Metaphysik

Metaphysik als Wissenschaft vom Seienden als Seiendem fragt nach solchen Wesensgesetzen. Josef Seifert knüpft an Reinach an und begründet die Würde der Person wesensgesetzlich: Es gehört zum Wesen der Person, Würde zu haben.

Wesensgesetz und Personbegriff

Der adäquate Personbegriff muss wesensgesetzliche Einsichten berücksichtigen. Der substanzontologische Personbegriff erfasst, was die Person wesensnotwendig ist; der empirisch-funktionalistische Personbegriff verfehlt dies, weil er nur kontingente Eigenschaften in den Blick nimmt.

Phänomenologische Methode

Edmund Husserl entwickelte die phänomenologische Methode, die es ermöglicht, Wesensgesetze zu erfassen. Hedwig Conrad-Martius verbindet sie mit der Realontologie: Die Wesensgesetze gelten nicht nur im Bewusstsein, sondern in der Wirklichkeit selbst.

Siehe auch

Ontologische Einordnung: Unterbegriffe: Affektivität, Freier Wille, Geistiges Sein, Liebesvermögen, Ontologische Wahrheit, Ontologische Würde, Rationalität, Selbst Ich, Wahrheitsfähigkeit