Versprechen

Das Versprechen ist der paradigmatische soziale Akt: Es erzeugt eine wechselseitige Relation von Anspruch und Verbindlichkeit. Wer verspricht, bindet sich selbst — und erzeugt im anderen einen berechtigten Anspruch auf Erfüllung. Diese Struktur ist kein Produkt sozialer Konvention, sondern ein Wesensgesetz: Der apriorische Zusammenhang zwischen Versprechen und Verpflichtung besteht unabhängig von jeder positiven Rechtsordnung.

Adolf Reinach hat in seiner bahnbrechenden Analyse der sozialen Akte gezeigt, dass das Versprechen eine eigene ontologische Realität erzeugt: Mit dem Vollzug des Versprechens entsteht eine neue Relation zwischen zwei Personen — der Versprechende hat eine Verbindlichkeit, der Empfänger hat einen Anspruch. Diese Relation ist nicht physisch, aber real; sie kann erfüllt, gebrochen, aufgehoben oder übertragen werden. Reinachs Analyse offenbart apriorische Rechtsstrukturen, die in der Natur sozialer Akte selbst gründen.

Das Versprechen setzt Freiheit voraus: Nur ein freies Wesen kann sich binden. Zugleich setzt es Interpersonalität voraus: Ein Versprechen richtet sich an eine andere Person, es ist wesentlich ein Akt zwischen Personen. Damit verdeutlicht das Versprechen exemplarisch, was die zweite Dimension des Personseins ausmacht: Die Person existiert nicht isoliert, sondern in Beziehung zu anderen, und diese Beziehungen haben eine eigene Realität und Normativität.

Das Brechen eines Versprechens ist nicht einfach ein sozialer Fauxpas, sondern eine Verletzung der objektiven Ordnung personaler Beziehungen. Es missachtet den berechtigten Anspruch der anderen Person und untergräbt das Vertrauen, das jede personale Gemeinschaft trägt.

Ontologische Einordnung

Ontologische Beziehungen:

Siehe auch: