Verteilungsgerechtigkeit
Die Forderung, dass jede Person Zugang zu den Ressourcen hat, die sie zur Aktualisierung ihrer Grundwirklichkeitsform in allen drei Dimensionen benötigt (vgl. Bexten 2017, S. 312 ff.). Die Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva) ist kein bloßes ökonomisches Prinzip, sondern eine unmittelbare Konsequenz der Personalistischen Norm: Weil jede Person eine unbedingte Würde besitzt, hat sie ein Recht auf die materiellen und immateriellen Voraussetzungen ihres personalen Lebens.
Thomas von Aquin unterscheidet die Verteilungsgerechtigkeit von der Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa): Während letztere die Gleichheit in Austauschbeziehungen zwischen Einzelnen regelt, bezieht sich die Verteilungsgerechtigkeit auf das Verhältnis der Gemeinschaft zu ihren Gliedern. Das Gemeinwohl fordert, dass die Güter der Gemeinschaft so verteilt werden, dass jede Person die Bedingungen für ein menschenwürdiges Leben vorfindet.
In der personalontologischen Perspektive geht die Verteilungsgerechtigkeit über rein materielle Verteilung hinaus: Die Person benötigt nicht nur Nahrung und Obdach, sondern auch Zugang zu Bildung, Kultur und Gemeinschaft, um sich in der ersten (Substanzsein), zweiten (aktualer Vollzug) und dritten Dimension (sittliche Vervollkommnung) ihres Personseins zu entfalten. Die intergenerationale Gerechtigkeit erweitert dieses Prinzip auf die Beziehung zwischen den Generationen: Auch zukünftige Personen haben ein Recht auf die Bedingungen personalen Lebens.
Der gerechte Lohn ist eine konkrete Ausprägung der Verteilungsgerechtigkeit: Er muss der Würde der arbeitenden Person entsprechen und ihr und ihrer Familie ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Personalistische Norm
- Unterbegriffe: Gerechter Lohn, Intergenerationale Gerechtigkeit
Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit