Künstliche Befruchtung

Die technisch herbeigeführte Vereinigung von Ei- und Samenzelle außerhalb des ehelichen Aktes. Die künstliche Befruchtung trennt die Zeugung eines neuen Menschen von der leiblich-personalen Ganzhingabe der Eheleute und macht das Entstehen der menschlichen Person zum Ergebnis eines technischen Verfahrens. Sie verletzt die Personalistische Norm.

Künstliche Befruchtung als Technologie

Die künstliche Befruchtung ist eine Technologie, die in die Erste Dimension des Personseins eingreift: den Beginn des personalen Lebens selbst. Sie verwandelt die Zeugung — den Ursprung eines neuen Jemand — in einen kontrollierbaren Produktionsprozess. Damit verbunden sind häufig die Kryokonservierung und Selektion von Embryonen — Handlungen, die den Embryo als Person mit voller Würde missachten.

Zusammenhang mit Leihmutterschaft

Künstliche Befruchtung ist in vielen Fällen die technische Voraussetzung für Leihmutterschaft: Ohne die Möglichkeit, eine befruchtete Eizelle in den Leib einer anderen Frau einzusetzen, wäre gestationale Leihmutterschaft nicht möglich. Beide Verfahren verbindet, dass sie die Entstehung personalen Lebens den Bedingungen eines technischen — und im Fall der Leihmutterschaft vertraglichen — Verfahrens unterwerfen. Die Wunscheltern beauftragen eine Leihmutter, doch ein Recht auf ein Kind gibt es nicht: Das Kind ist Person mit Würde, nicht Ware, die beansprucht werden kann.

Kein Recht auf Kinder

Aus der Personalontologie folgt: Es gibt kein Recht auf ein Kind. Das Kind ist von der Befruchtung an PersonJemand, nicht Etwas. Ein „Recht auf ein Kind” würde die Person des Kindes zum Gegenstand eines Anspruchs machen — eine Instrumentalisierung, die die Personalistische Norm verletzt. Geld und Macht dürfen nicht darüber entscheiden, ob und wie ein Mensch entsteht.

Ontologische Beziehungen:

Siehe auch: