Abtreibung

Hinweis: Die ethischen Urteile auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf die Handlung — niemals auf die Person, die sie ausführt. Jede Person besitzt unverlierbare Würde, unabhängig davon, was sie tut oder getan hat. Vgl. Hinweis zu ethischen Urteilen.

Die Abtreibung ist die absichtliche Tötung der menschlichen Person in der pränatalen Phase. Da die Person von der Empfängnis an existiert — begründet durch die zweite basale Relation (bR2) und die Erste Dimension des Personseins —, richtet sich die Abtreibung gegen ein Wesen, das bereits im vollen Sinne Jemand ist und nicht bloß Etwas.

Die personalontologische Bewertung der Abtreibung folgt aus mehreren Grundeinsichten der Dissertation: Erstens ist das Personsein keine hinzutretende Eigenschaft, die an bestimmte Entwicklungsstufen gebunden wäre, sondern das eigenständige Wesen des Menschen selbst. Der Embryo ist nicht eine “werdende Person”, sondern eine Person, die sich entwickelt — das Agere sequitur esse besagt, dass das Handeln dem Sein folgt, nicht umgekehrt. Zweitens verletzt die Abtreibung das Recht auf biologisches Leben, das der Person als Person zukommt und nicht von der Anerkennung durch andere abhängt.

Die Abtreibung ist eine Form der praktischen Personvergessenheit, weil sie das Personsein des ungeborenen Menschen übersieht oder leugnet. Sie setzt — bewusst oder unbewusst — einen empirisch-funktionalistischen Personbegriff voraus, der das Personsein an das Vorhandensein bestimmter Fähigkeiten oder eines bestimmten Entwicklungsstandes knüpft. Aus der Perspektive des substanzontologischen Personbegriffs ist diese Voraussetzung unhaltbar: Die Person ist Substanz, nicht Funktion.

Als in-sich-schlechte Handlung (intrinsece malum) ist die Abtreibung nicht durch Umstände oder Absichten rechtfertigbar. Dies bedeutet nicht, dass die subjektive Schuld der handelnden Personen beurteilt wird — die Ontologie unterscheidet streng zwischen der sittlichen Bewertung der Handlung und der unantastbaren Würde der handelnden Person. Die Personalistische Norm gilt für alle Beteiligten: sowohl für das ungeborene Kind als auch für die Mutter und alle anderen involvierten Personen.

Der Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung ist ontologisch bedeutsam: Verfahren der Reproduktionsmedizin erzeugen häufig überzählige Embryonen, die verworfen oder kryokonserviert werden — beides Handlungen, die das Personsein des Embryos verkennen.

Ontologische Einordnung

Oberbegriffe: In-sich-schlechte Handlung, Praktische Personvergessenheit

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Siehe auch