4.3 Was für eine Art von Sein hat der Mensch?
Wir haben bisher die Werkzeuge zusammengetragen: Gestalt und Stoff, Wirklichkeit und Möglichkeit. Nun wenden wir sie an.
4.3.1 Eigenständige Wesen und hinzutretende Eigenschaften
Die wichtigste Unterscheidung, die wir hier brauchen, ist die zwischen einem eigenständigen Wesen und einer hinzutretenden Eigenschaft. Oder, in der Fachsprache: zwischen Substanz und Akzidenz.
Ein eigenständiges Wesen ist etwas, das in sich selbst steht. Es ist nicht „etwas an etwas anderem“, sondern etwas für sich.
Ist das Personsein eines Menschen eine solche hinzutretende Eigenschaft — oder ist es das eigenständige Wesen selbst?
Wenn Personsein eine bloße Eigenschaft wäre — so wie die Haarfarbe oder die Schuhgröße —, dann könnte man es hinzufügen und wegnehmen. Genau das behaupten manche Philosophen. Sie sagen: Personsein ist eine Eigenschaft, die man hat oder nicht hat.
Aber diese Auffassung ist falsch. Schon Boëthius hat im 6. Jahrhundert eingesehen: „Weil die Person nicht außerhalb von Natur sein kann und weil von den Naturen, die es gibt, die einen eigenständige Wesen sind und die anderen hinzutretende Eigenschaften — und weil wir sehen, dass Person nicht in den hinzutretenden Eigenschaften angesetzt werden kann (denn wer sagt: Weißheit, Schwärze oder Größe hätten irgendeine Person?), so bleibt also, dass man Person als in den eigenständigen Wesen seiend aussagt.“1
4.3.2 Personsein ist kein Merkmal, sondern Zugrundeliegendes-Sein
Alle Fähigkeiten eines Menschen — sein Denken, sein Wollen, sein Fühlen, sein Handeln — setzen voraus, dass jemand da ist, der denkt, will, fühlt und handelt. Die Fähigkeiten brauchen einen Träger. Und dieser Träger ist die Person.
Personsein ist also nicht eine Fähigkeit neben anderen. Es ist das Zugrundeliegende aller Fähigkeiten. Es ist nicht etwas, das zum Menschen hinzukommt, sondern das, was der Mensch von Grund auf ist. Es ist, in der Sprache der Tradition, „erste Wirklichkeit“ — das Sein, das allem Tun vorausgeht und es erst ermöglicht.
Denken wir an einen Menschen im Tiefschlaf. Er denkt gerade nicht. Er fühlt gerade nicht. Er handelt gerade nicht. Ist er deshalb keine Person mehr? Natürlich nicht. Er ist eine schlafende Person. Sein Personsein ist nicht verschwunden, nur weil seine Fähigkeiten gerade ruhen.
Nun der entscheidende Schritt: Was für den Schlafenden, den Narkotisierten und den Dementen gilt, das gilt ebenso für den Embryo. Beim Embryo ruhen die personalen Fähigkeiten nicht, weil sie beschädigt sind, sondern weil sie noch nicht entfaltet sind. Aber das Personsein, das Zugrundeliegende, ist da.
Personsein ist erste Wirklichkeit. Wer das Personsein von der Ausübung von Fähigkeiten abhängig macht, verwechselt den Seinsgrund mit seinen Äußerungen. Er verwechselt das Feuer mit seinem Rauch.
4.3.3 Welche Art von Sein?
Um die Seinsweise des Menschen noch genauer zu bestimmen, kann man acht Merkmale herausstellen, die das Sein des Menschen kennzeichnen (wir folgen hier einem Vorschlag des polnischen Philosophen Roman Ingarden, der diese Begriffe ausgearbeitet hat).2
Der Mensch ist, in Ingardens Terminologie, ein seinsautonomes, seinsabgeleitetes, seinsselbständiges und seinsabhängiges Wesen. Das heißt: Er existiert aus eigenem Seinsgrund (er ist kein bloßer Teil eines anderen Wesens), aber sein Sein ist ihm gegeben (er hat sich nicht selbst ins Dasein gerufen). Er ist ein eigenständiges Ganzes (keine bloße Funktion von etwas anderem), aber er braucht anderes, um fortzubestehen (Nahrung, Gemeinschaft, Liebe).
Diese Verbindung von Eigenständigkeit und Bezogenheit ist kein Widerspruch. Sie ist das Besondere des Menschseins. Der Mensch ist ein eigenständiges Wesen, das seiner Natur nach auf andere hin angelegt ist — ein eigenständiges Wesen in Beziehung.
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