4.6 Wirklichkeit und Möglichkeit
Die zweite große Unterscheidung, die wir brauchen, ist die zwischen Wirklichkeit und Möglichkeit — oder, in der Sprache der Tradition, zwischen Akt und Potenz. Auch diese Unterscheidung geht auf Aristoteles zurück1, und auch sie ist von bleibender Bedeutung.
4.6.1 Was heißt „Möglichkeit“?
Stellen wir uns ein Eichelkorn vor. Es ist eine Eichel — aber in ihm steckt die Möglichkeit, eine mächtige Eiche zu werden. Es ist noch keine Eiche, aber es hat die innere Anlage dazu.
Dieses „der Möglichkeit nach“ ist in der Philosophie von größter Bedeutung. Denn es zeigt: Die Möglichkeit ist nicht nichts. Sie ist etwas ganz Reales. Die Eichel hat wirklich die Anlage zur Eiche in sich — und nicht etwa die Anlage zu einem Elefanten oder einem Stein.
Und das ist der Kern: Die Möglichkeit verrät etwas über das Wesen des Seienden. Was ein Seiendes der Möglichkeit nach werden kann, zeigt, was es dem Wesen nach bereits ist.
4.6.2 Drei Arten von Möglichkeit
Hier müssen wir aber genauer werden. In der Tradition unterscheidet man drei Arten:
Erstens die passive Möglichkeit: Ein Stück Holz kann zu einem Stuhl verarbeitet werden. Aber von sich aus strebt es nicht danach, ein Stuhl zu werden. Die Möglichkeit liegt im Material, aber die Verwirklichung kommt von außen.
Zweitens die aktive Anlage (oder, wie die Tradition sagt, die aktive Potenz): Die Eichel strebt von innen heraus danach, zur Eiche zu werden. Kein Schreiner muss sie formen. Die Richtung der Entwicklung liegt in ihr selbst.
Drittens die erlernbare Fähigkeit: Ein Mensch kann Klavier spielen lernen. Bevor er es lernt, besitzt er die aktive Anlage dazu (als Mensch mit Händen, Ohren und Verstand). Nachdem er es gelernt hat, besitzt er eine neue Fähigkeit, die er vorher nicht hatte — aber auf die er von Natur aus hin angelegt war. Ein Stein kann kein Klavier spielen lernen, nicht weil ihm der Unterricht fehlt, sondern weil ihm die Anlage fehlt.
Diese Unterscheidungen sind für unsere Frage nach dem Personsein von entscheidender Bedeutung. Denn wenn jemand sagt: „Der Embryo ist keine Person, weil er noch nicht denken kann“, dann verwechselt er die aktive Anlage mit der erlernbaren Fähigkeit oder gar mit der passiven Möglichkeit. Aber der Embryo hat nicht bloß die passive Möglichkeit, eines Tages zu denken. Er hat die aktive Anlage dazu: Er strebt von innen heraus auf die Entfaltung seiner Denk-, Willens- und Liebesfähigkeit hin.
4.6.3 Was das für den Embryo bedeutet
Betrachten wir den menschlichen Embryo. Er kann noch nicht denken, nicht sprechen, nicht urteilen. Aber er besitzt die aktive Anlage dazu. Er ist von innen heraus darauf ausgerichtet, all das zu entwickeln.
Das heißt: Der Embryo wird nicht erst zum Menschen gemacht. Er ist bereits Mensch — und entfaltet nur, was er schon ist. Die aktive Anlage ist nämlich Ausdruck dessen, was ein Wesen seinem Wesen nach ist, nicht dessen, was es erst werden soll.
„Auf dem Weg, Mensch zu werden“ würde bedeuten: Irgendwann, an einem bestimmten Punkt, schlägt das Nicht-Menschliche ins Menschliche um. Aber wann wäre das? Beim ersten Herzschlag? Bei der ersten Hirnaktivität? Bei der Geburt? Jeder solche Punkt ist willkürlich, weil die Entwicklung kontinuierlich ist. Es gibt keinen Augenblick, in dem aus einem Nicht-Menschen ein Mensch wird. Es gibt nur den Augenblick, in dem ein neues menschliches Wesen entsteht: die Verschmelzung der Keimzellen. Von da an ist jemand da.2
Weiterlesen: Was für eine Art von Sein hat der Mensch? →
Fußnoten
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Aristoteles, Metaphysik (2009), Buch IX; Aristoteles, Physik (1987), Buch III, Kap. 1—3. ↩
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Gegen diese These wird bisweilen der Einwand der monozygotischen Mehrlingsbildung (eineiige Zwillinge) erhoben: Bis etwa zum 14. Tag nach der Befruchtung können sich die Zellen des Embryos teilen und zu eineiigen Zwillingen oder Mehrlingen werden. Daraus wird gefolgert, der Embryo könne vor diesem Zeitpunkt noch kein individuelles Wesen — und also keine Person — sein. Dieser Einwand ist unbegründet. Erstens: Die Möglichkeit einer Teilung sagt nichts gegen die aktuelle Individualität. Entscheidend ist nicht, was mit einem Wesen geschehen kann, sondern was es ist. Zweitens: Innerhalb des ungeteilten Zellverbands sind die einzelnen Zellen gerade nicht totipotent, sondern aufeinander zugeordnete Teile eines einheitlichen biologischen Ganzen. Erst wenn sie voneinander getrennt werden, gewinnen sie ihre Eigenständigkeit. Der ungeteilte Embryo ist also von Anfang an eine Einheit, kein bloßes Aggregat. Drittens — und dies ist der entscheidende Punkt: Was geschieht bei der Mehrlingsbildung mit der Person? Die Unteilbarkeit der geistigen Person ist zuzugestehen. Aber sie spricht nicht gegen das Personsein von Anfang an. Denn es sind zwei Möglichkeiten denkbar: Entweder die ursprüngliche Person besteht fort und es entsteht eine neue, zweite Person — oder die ursprüngliche Person hört auf zu existieren und an ihrer Stelle entstehen zwei neue Personen. In keinem der beiden Fälle folgt, dass vor der Teilung keine Person da war. Es wäre willkürlich, aus der bloßen Möglichkeit einer späteren Mehrlingsbildung zu schließen, der Mensch sei solange keine Person, bis diese Möglichkeit nicht mehr besteht. Denn die Person ist, wie wir gesehen haben, erste Wirklichkeit — nicht Resultat einer Veränderung, sondern einer Entstehung. Und diese Entstehung geschieht mit der Verschmelzung der Keimzellen. ↩