5.1 Was es heißt, das Wesen des Menschen zu vergessen

Es gibt ein Vergessen, das nichts mit dem Gedächtnis zu tun hat. Es ist kein Vergessen von Namen, Daten oder Ereignissen. Es ist vielmehr eine Art Blindheit: Man sieht den anderen Menschen, aber man sieht nicht mehr, wer er ist. Man weiß, dass da ein Mensch steht — aber man hat aus dem Blick verloren, was diesen Menschen ausmacht, was sein tiefstes Wesen ist.

Das klingt zunächst merkwürdig. Wie kann man vergessen, was ein Mensch ist, wenn man doch täglich mit Menschen zu tun hat? Aber genau das ist das Entscheidende: Dieses Vergessen geschieht nicht trotz unseres täglichen Umgangs miteinander, sondern gerade in ihm. Es geschieht dort, wo wir Menschen wie Dinge behandeln. Es geschieht dort, wo wir das Personsein des anderen übersehen, als wäre es nicht da.

Was genau gerät dabei in Vergessenheit? Nicht der Begriff „Person“ — das Wort kennt heute fast jeder, und die Menschenrechte werden weltweit anerkannt wie nie zuvor in der Geschichte. Was in Vergessenheit gerät, ist etwas Tieferes: das eigentliche Sein der Person, das, was die Person in ihrem Innersten ausmacht. Ihre Würde, ihre Eigenständigkeit, ihr Wert, der von nichts und niemandem abhängt.

Das kann man sich so vorstellen: Sie kennen vielleicht den Unterschied zwischen dem Wissen, dass es Sterne gibt, und dem Staunen, wenn Sie in einer klaren Nacht tatsächlich in den Sternenhimmel blicken. Das eine ist ein Wort, ein Begriff. Das andere ist eine Einsicht, ein wirkliches Erkennen. Ähnlich verhält es sich mit dem Personsein: Man kann das Wort „Person“ kennen und trotzdem nicht wirklich erkannt haben, was es bedeutet, dass jeder Mensch eine Person ist.

Dieses Vergessen hat weitreichende Folgen. Es betrifft nicht nur das Denken über den Menschen, sondern auch den Umgang mit dem Menschen. Wenn das Wesen der Person in Vergessenheit gerät, ergeben sich daraus falsche Vorstellungen vom Menschen — und aus falschen Vorstellungen folgen falsche Handlungen. Wer den Menschen falsch versteht, wird ihn früher oder später auch falsch behandeln.

Es ist wichtig, dieses Vergessen nicht mit anderen Formen der Missachtung zu verwechseln. Natürlich hat es zu allen Zeiten Menschen gegeben, die anderen Unrecht getan haben. Aber das Vergessen, von dem hier die Rede ist, geht tiefer. Es betrifft nicht einzelne Taten, sondern eine Grundhaltung. Es betrifft nicht das, was jemand tut, sondern das, was jemand sieht — oder eben nicht sieht. Es ist ein Verlust an Einsicht, und dieser Verlust liegt allen einzelnen Formen der Missachtung zugrunde.

Der Philosoph Robert Spaemann hat dieses Vergessen — in Anlehnung an Heideggers „Seinsvergessenheit“ — als Personvergessenheit bezeichnet.1 Man kann es als eine Art Urphänomen betrachten: als eine Grundstörung im Verhältnis des Menschen zu sich selbst und zu anderen. Wo diese Grundstörung vorliegt, können auch die besten Absichten in die Irre führen — weil das Fundament fehlt, auf dem allein ein gerechter Umgang miteinander möglich ist.

Und das Vergessen hat stets zwei Seiten. Man kann die Person des anderen vergessen — und man kann die eigene Person vergessen. Wer vergisst, dass der andere ein Jemand ist, vergisst in gewisser Weise auch, wer er selbst ist. Denn das eigene Personsein und das Personsein des anderen gehören zusammen: Wir erkennen uns selbst als Personen erst in der Begegnung mit anderen Personen. Wer den anderen verdinglicht, verdinglicht damit auch sich selbst — auch wenn er es nicht bemerkt.


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Fußnoten

  1. Spaemann, Personen (1998), Stuttgart: Klett-Cotta, 1998, S. 106. Spaemann prägt den Begriff „Personvergessenheit“ in Anlehnung an Martin Heideggers „Seinsvergessenheit“. Vgl. auch Holger Zaborowski, Robert Spaemann’s Philosophy of the Human Person. Nature, Freedom, and the Critique of Modernity, Oxford: Oxford University Press, 2010, S. 213f.