Die Organspende nach Hirntod — englisch Donation after Brain Death — ist die klinisch-rechtlich als postmortal klassifizierte Organentnahme nach festgestelltem irreversiblem Hirnfunktionsausfall. Die Bezeichnung als „postmortale” Spende setzt die Identifikation von irreversiblem Hirnfunktionsausfall und sicherem Tod voraus — eine Identifikation, die die hier vertretene Ontologie explizit ablehnt: sicherer Tod und irreversibler Hirnfunktionsausfall werden als zwei voneinander unterschiedene, sich gegenseitig ausschließende Sachverhalte gesetzt. Die folgende Darstellung verwendet den Begriff „postmortal” deshalb in dem klinisch-rechtlichen Sinn, in dem er gesetzt ist (Harvard 1968, UDDA 1980, in Deutschland TPG §3), ohne die ontologische Behauptung mitzuvollziehen.

Die Organspende nach Hirntod steht damit gleichberechtigt neben der Organspende nach Kreislaufstillstand als klinisch-rechtlich anerkannte Form der postmortalen Spende. Beide Formen unterscheiden sich darin, welches Todeskriterium zur Feststellung des Todes herangezogen wird:

FormTodeskriteriumPraktiziert in
Organspende nach HirntodIrreversibler Hirnfunktionsausfallweltweit Standard, in Deutschland einzige zugelassene Form
Organspende nach KreislaufstillstandPermanenz des Kreislaufstillstands18+ Länder, in Deutschland ausgeschlossen

Substanzontologische Bewertung

Die hier vertretene Personontologie betrachtet beide Formen postmortaler Spende als unter der Spannung der Dead Donor Rule stehend, aber in anders gelagerter Weise:

Bei Organspende nach Kreislaufstillstand (Permanenz-Setzung): Die Verletzung liegt in der Frage, ob Permanenz für den sicheren Tod hinreicht — substanzontologisch nicht (vgl. Permanenz und Irreversibilität).

Bei Organspende nach Hirntod (Hirntod-Setzung): Die Verletzung liegt in der Frage, ob der irreversible Hirnfunktionsausfall mit dem sicheren Tod identifiziert werden darf. Die hier vertretene Ontologie verneint diese Identifikation: der irreversible Hirnfunktionsausfall betrifft nur die Deutera Energeia, nicht die Prote Energeia; die Person ist also bei irreversiblem Hirnfunktionsausfall nicht definitiv tot, sondern in ihrer Aktualisierung schwer eingeschränkt (vgl. Irreversibler Hirnfunktionsausfall).

In der hier vertretenen Ontologie sind sicherer Tod und irreversibler Hirnfunktionsausfall zwei verschiedene Sachverhalte; die Klinik darf sie nicht ohne Weiteres in eins setzen.

Argumente gegen die Gleichsetzung von irreversiblem Hirnfunktionsausfall und Tod

Mehrere Argumente stützen die hier vertretene Position:

D. Alan Shewmon (2001) — The brain and somatic integration: Nach irreversibler Hirnfunktionsausfall bleiben zahlreiche integrative Funktionen erhalten (Homöostase, Thermoregulation, Wundheilung, hormonelle Stressreaktion, erfolgreiche Fortsetzung einer Schwangerschaft). Damit kann das Gehirn nicht der einzige somatische Integrator sein.

Hans Jonas (1974) — Against the Stream: Comments on the Definition and Redefinition of Death: Die Umdefinition des Todes zum Zweck der Transplantation fragmentiert das lebende Personsein in Gehirn und Leib — ein Dualismus, der der organismischen Ganzheit nicht gerecht wird.

Bundesärztekammer (2015, 2022) — terminologische Präzisierung: Umstellung von „Hirntod” auf „irreversibler Hirnfunktionsausfall”. Die Korrektur räumt sprachlich ein, dass es sich um einen Funktionsausfall handelt, nicht notwendig um den Tod der Person.

UDDA-Revision USA (2021—2023): Der Versuch, den Uniform Determination of Death Act anzupassen, scheiterte am Befund, dass bei bis zu 50 Prozent der klinisch als hirntot diagnostizierten Patienten die hypothalamische Osmoregulation fortbesteht — eine Hirnfunktion, die der UDDA-Wortlaut fordert.

Lehramtliche Position

Benedikt XVI. (2008, Ansprache vor dem Internationalen Kongress für Organspende) formuliert das Vorsichtsprinzip: „Wo Gewissheit nicht erreicht ist, muss das Prinzip der Vorsicht vorherrschen.” Im Kontext der Organspende nach Hirntod bedeutet das: Solange die Identifikation von irreversiblem Hirnfunktionsausfall mit dem Tod substanzontologisch kontrovers ist, gilt die schärfere Bedingung — die Annahme, der Spender lebe noch.

Praktische Asymmetrie zur Organspende nach Kreislaufstillstand

Auch wenn Organspende nach Hirntod und Organspende nach Kreislaufstillstand beide unter der DDR-Spannung stehen, ist die praktische Lage unterschiedlich:

  • Organspende nach Hirntod ist seit 50 Jahren etabliert; gesellschaftlicher Konsens trägt die Praxis.
  • Organspende nach Kreislaufstillstand ist eine jüngere Praxis (UDDA 1980 erlaubte sie, breit etabliert seit Pittsburgh-Protokoll 1992).
  • Bei Organspende nach Hirntod ist die maschinelle Lebenserhaltung (Beatmung) während der Organentnahme der Standardfall — der Körper „lebt” sichtbar weiter.
  • Bei Organspende nach Kreislaufstillstand ist der Kreislauf gestoppt, das sichtbare Sterben kürzer.

Ontologische Einordnung

Oberbegriff: Postmortale Spende (klinisch-rechtliche Klassifikation; Geschwisterklasse zur Organspende nach Kreislaufstillstand)

Ontologische Beziehungen:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?, Kapitel 5: Personvergessenheit

Quellenangaben

Klinisch-rechtliche Grundlagen

  • Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School (1968): A Definition of Irreversible Coma. JAMA 205(6): 337—340. — Erste systematische Definition des Hirntods.
  • President’s Commission for the Study of Ethical Problems in Medicine (1981): Defining Death: A Report on the Medical, Legal, and Ethical Issues in the Determination of Death. — Grundlage des Uniform Determination of Death Act (UDDA, 1980).
  • Bundesärztekammer (2022): Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (Fünfte Fortschreibung).
  • Transplantationsgesetz (Deutschland), §3.

Substanzontologische Kritik

  • Shewmon, D. Alan (2001): The brain and somatic integration: insights into the standard biological rationale for equating „brain death” with death. Journal of Medicine and Philosophy 26(5): 457—478.
  • Jonas, Hans (1974): Against the Stream: Comments on the Definition and Redefinition of Death. In: Philosophical Essays: From Ancient Creed to Technological Man. Englewood Cliffs: Prentice-Hall.
  • Veatch, Robert M.; Ross, Lainie F. (2016): Defining Death: The Case for Choice. Washington: Georgetown University Press.
  • Truog, Robert D.; Robinson, Walter M. (2003): Role of brain death and the dead-donor rule in the ethics of organ transplantation. Critical Care Medicine 31(9): 2391—2396.

Lehramtliche Stützung

  • Johannes Paul II. (2000): Ansprache an den XVIII. Internationalen Kongress der Transplantationsgesellschaft. — Differenzierte Aufnahme des neurologischen Kriteriums.
  • Benedikt XVI. (2008): Ansprache an den Internationalen Kongress für Organspende. — Vorsichtsprinzip.

Siehe auch


Generiert via Abfrage aus der Personsein-Ontologie.