Personkonforme Norm

Eine rechtliche Norm, die mit der Personalistischen Norm übereinstimmt. Eine personkonforme Norm achtet die Würde der Person und fördert die Aktualisierung der Dimensionen des Personseins. Sie steht im Gegensatz zur personwidrigen Norm, die der Personalistischen Norm widerspricht.

Die Unterscheidung zwischen personkonformen und personwidrigen Normen ist das Kriterium für die sittliche Legitimität positiven Rechts: Ein Gesetz, das der Personalistischen Norm entspricht, ist sittlich legitim; ein Gesetz, das ihr widerspricht, ist sittlich illegitim — auch wenn es rechtlich gültig ist. Das Naturrecht bildet den Maßstab dieser Unterscheidung (vgl. Bexten 2017, S. 225–232).

Ontologische Einordnung:

  • Oberbegriff: Rechtliche Norm

Ontologische Beziehungen:

  • disjunkt mit: Personwidrige Norm

Kapitelzuordnung: Kapitel 5: Personvergessenheit

Siehe auch: Personalistische Norm, Naturrecht, Würde, Person, Sittliches Sollen