Tierwohl
Tierwohl ist eine aus dem intrinsischen Wert empfindungsfähiger Tiere resultierende Verpflichtung. Diese Verpflichtung ist schwächer als die Pflicht gegenüber Personen, aber real — sie lässt sich nicht auf bloße Nützlichkeitserwägungen reduzieren, sondern gründet im intrinsischen Wert empfindungsfähiger Lebewesen.
Die personalontologische Einordnung ist hier entscheidend: Tiere sind keine Personen — ihnen fehlt die geistige Innerlichkeit, die Selbstreflexion, die Freiheit und die Fähigkeit zur Selbsttranszendenz, die das Personsein ausmachen. Gleichwohl sind sie auch keine bloßen Dinge oder Mechanismen. Als empfindungsfähige Seiende besitzen sie einen objektiven Wert, der eine angemessene Antwort verlangt. Diese Antwort besteht darin, ihr Wohl zu achten — ihnen unnötiges Leid zu ersparen, ihre natürlichen Bedürfnisse zu respektieren und ihre Lebensbedingungen so zu gestalten, dass sie ihrem Wesen entsprechen.
Die Verpflichtung zum Tierwohl folgt nicht aus einer Gleichsetzung von Tier und Person — diese wäre ontologisch unhaltbar —, sondern aus der allgemeinen Einsicht, dass jedes Seiende, das einen intrinsischen Wert besitzt, eine ihm angemessene Behandlung verdient. Die Verantwortung der Person gegenüber empfindungsfähigen Tieren ist Teil ihrer umfassenderen ökologischen Verantwortung gegenüber der Natur als ganzer.
Zugleich gilt: Die Hierarchie der Werte bleibt bestehen. Die Rechte der Person haben Vorrang vor dem Tierwohl. Es wäre eine Verkehrung des ordo amoris, das Wohl der Tiere über die Würde der Person zu stellen. Aber dieser Vorrang entbindet die Person nicht von ihrer Pflicht gegenüber den Tieren — er ordnet sie nur ein.
Ontologische Einordnung
- Oberbegriffe: Verpflichtung, Objektiver Wert
Ontologische Beziehungen:
- ist Unterklasse von: Verpflichtung
- ist Unterklasse von: Objektiver Wert
Siehe auch: