Akt
Die Verwirklichung, das Wirklichsein eines Seienden. Der Akt (actus, griech. energeia) ist der Gegenbegriff zur Potenz: Während die Potenz das Vermögen oder die Möglichkeit bezeichnet, ist der Akt die tatsächliche Verwirklichung. Beide zusammen bilden das Grundprinzipienpaar Akt und Potenz, das die gesamte Wirklichkeit durchzieht.
Für das Verständnis der Person ist die Unterscheidung zwischen Erster Wirklichkeit (prote energeia — das substantielle Sein der Person) und Zweiter Wirklichkeit (deutera energeia — die Ausübung personaler Vermögen) entscheidend: Das Personsein ist Akt erster Ordnung und geht jeder Tätigkeit ontologisch voraus (vgl. Bexten 2017, S. 166–172).
Ontologische Einordnung:
- Oberbegriff: Akt und Potenz
- Unterbegriffe: Erste Wirklichkeit (Prote Energeia), Zweite Wirklichkeit (Deutera Energeia), Leben
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Personsein
Siehe auch: Potenz, Akt und Potenz, Prote Energeia, Deutera Energeia, Personsein, Personverhalten, Substanz, Aristoteles, Thomas von Aquin