Ein Argument ist eine Begründungsstruktur aus Prämissen und einer Konklusion: Aus als wahr behaupteten Aussagen (Prämissen) wird eine weitere Aussage (Konklusion) logisch abgeleitet.

In der Personbegriffsdebatte treten Argumente in syllogistischer Form auf: Jeder Syllogismus besteht aus einer Maior (Obersatz), einer Minor (Untersatz) und einer Konklusion. Die Argumente der einzelnen Denker sind in der Argumentenkarte sichtbar gemacht.

Beziehungen

Argumente stehen untereinander in drei Relationen:

  • stützt — ein Argument liefert eine zusätzliche Begründung für ein anderes
  • widerlegt — ein Argument zeigt die Unhaltbarkeit eines anderen
  • setzt voraus — ein Argument kann nur gelten, wenn ein anderes bereits gilt

Jedes Argument stützt einen bestimmten Personbegriff.

Argument und Einwand

Ein Einwand richtet sich nicht gegen ein einzelnes Argument, sondern gegen einen ganzen Personbegriff. Er zeigt, dass die Position als solche unhaltbar ist — unabhängig davon, wie viele Argumente sie stützen.

Quellenangaben: Bexten 2017, Kap. 2—3 (syllogistische Struktur der Argumente in der Personbegriffsdebatte).

Weitere Quellen:

  • Aristoteles: Analytica priora (Erste Analytik). Übers. E. Rolfes. Hamburg: Meiner (Philosophische Bibliothek, Bd. 10), 1922.
  • Patzig, Günther (1959): Die aristotelische Syllogistik. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.

Siehe auch