Das Argument „Natur als Grund” ist eines der tragenden Argumente für den substanzontologischen Personbegriff. Es lautet: Der ontologische Grund des Personseins liegt in der rationalen Natur des Trägers, nicht in der aktuellen Ausübung personaler Akte. Wer die Natur hat, ist Person — auch dann, wenn die Fähigkeiten, die aus dieser Natur erwachsen, gerade nicht, noch nicht oder nicht mehr aktualisiert sind.
Robert Spaemann hat diese Position in dem Satz zugespitzt: Es gibt keine potentiellen Personen. Entweder ein Wesen hat eine rationale Natur, dann ist es Person; oder es hat sie nicht, dann ist es auch keine potentielle Person. Zwischen „noch nicht Person” und „Person” liegt kein kontinuierlicher Übergang, sondern ein ontologischer Sprung. Der Embryo ist nicht eine werdende Person, sondern eine Person im Werden. Sein Personsein hängt nicht davon ab, ob er schon denkt, sondern davon, dass er derjenige ist, der denken wird.
Josef Seifert hat das Argument ontologisch vertieft. Die Natur ist kein empirisches Merkmal, das man beobachtet, sondern das Wesen, durch das ein Seiendes ist, was es ist. Ein Wesen mit rationaler Natur ist eine geistige Substanz im Leib. Es kommt nicht dadurch zum Personsein, dass es seine Natur entfaltet, sondern es entfaltet seine Natur, weil es bereits Person ist. Der Akt folgt dem Sein, nicht umgekehrt.
Daraus folgt die Konsequenz, die den gesamten Personbegriff der Dissertation trägt: Alle Menschen sind Personen. Es gibt keine menschliche Nicht-Person, weder am Anfang noch am Ende des Lebens, weder im Schlaf noch im Koma, weder bei schwerer Behinderung noch bei fortgeschrittener Demenz. Die basale Relation bR2 — alle Menschen sind Personen — ist die direkte Folge des Arguments.
Das Argument „Natur als Grund” ist zugleich die Antwort auf den Ausschluss-Einwand. Wer die Natur als Grund des Personseins anerkennt, kann keinen Menschen aus dem Personenkreis ausschließen, ohne zugleich den Menschen selbst aus dem Blick zu verlieren.
In der Argumentenkarte zum Personbegriff: Erscheint als Syllogismus Natur-als-Grund-Argument von Robert Spaemann (Maior, Minor, Konklusion) und ist dort als gemeinsame Voraussetzung mehrerer substanzontologisch-relationaler Argumente verknüpft.
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Argument; stützt: Substanzontologischer Personbegriff
Kapitelzuordnung: Kapitel 3: Was ist eine Person?, Kapitel 4: Menschliches Personsein
Quellenangaben: Bexten 2017, S. 129 ff. (Abschnitt 3.5.3: Der substanzontologisch-relationale Personbegriff als adäquater Personbegriff); S. 195–204 (Abschnitt 4.6: Personsein und Personverhalten, agere sequitur esse); S. 117–128 (Abschnitte 3.3–3.5: Mengentheoretische Überlegungen und basale Relationen zwischen Mensch- und Personbegriff als Hintergrund). Die Formulierung „Natur als Grund” als eigenes Argument ist eigene Zuspitzung im Buchprojekt 2026 in Anschluss an die substanzontologische Linie der Dissertation und an Spaemanns Satz „Es gibt keine potentiellen Personen”.
Weitere Quellen:
- Spaemann, Robert (1996): Personen. Stuttgart: Klett-Cotta, Kapitel 13 (Keine potentiellen Personen).
- Seifert, Josef (1989): Das Leib-Seele-Problem und die gegenwärtige philosophische Diskussion. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft.
- Thomas von Aquin: Summa Theologiae I, q. 29, a. 1 (zur rationalen Natur).
Siehe auch: Substanzontologischer Personbegriff, Natur, Agere sequitur esse, Wesenscharakteristikum, Basale Relationen, Urphänomenales An-sich-Sein, Einmaligkeit der Person, Ausschluss-Einwand, Robert Spaemann, Josef Seifert, Thomas von Aquin, Kapitel 3: Personbegriff, Kapitel 4: Personsein