Eigener Beitrag
Dieses Argument in der hier vorgelegten Form ist eine eigene Weiterführung (Bexten 2026). Es überträgt Karl-Otto Apels transzendentalpragmatische Argumentationsfigur auf die Personalontologie und schließt damit eine systematische Lücke bei Spaemann. Anknüpfungspunkte: Karl-Otto Apel (Diskursethik), Spaemann (Jemand), Boëthius/Thomas (Substanzontologie).
Der Einwand des performativen Widerspruchs ist die radikalste Form der Kritik am empirisch-funktionalistischen Personbegriff. Er lautet: Wer diese Position vertritt, widerspricht sich selbst nicht im Inhalt seiner Aussagen, sondern im Vollzug des Behauptens. Der Widerspruch liegt nicht zwischen zwei Sätzen, sondern zwischen dem gesagten Inhalt und dem Akt des Sagens.
Peter Singer argumentiert, dass nur Wesen mit aktuellem Selbstbewusstsein, mit Zukunftsinteressen und mit der Fähigkeit, sich als Subjekt über die Zeit hinweg zu begreifen, Personen im vollen Sinne seien. Das Personsein ist nach ihm an aktuelle kognitive Leistungen gebunden. Der performative Widerspruch greift an dieser Stelle: Wer als Philosoph für diese These argumentiert, Gründe vorbringt, Einwände widerlegt und einen Geltungsanspruch erhebt, vollzieht in diesen Akten genau das, was er theoretisch auf eine schmale Teilmenge der Menschen einschränken will. Argumentieren ist selbst ein personaler Akt. Es setzt voraus, dass Sprecher und Zuhörer als vernunftbegabte Subjekte einander begegnen, dass sie Wahrheit suchen, dass sie verantwortlich für ihre Aussagen einstehen.
Diese Voraussetzungen sind nicht verhandelbar. Sie werden nicht durch die Theorie gesetzt, sondern durch jeden Akt des theoretischen Sprechens.1 Singer kann seine Position nicht vertreten, ohne sich selbst als vernunftbegabtes Subjekt anzusprechen, das Wahrheit erkennen und mitteilen kann. Genau diese Fähigkeit aber ist es, die den substanzontologischen Personbegriff auszeichnet — und die nach Singers eigener Position nicht allen Menschen, nicht einmal allen bewussten Wesen, zukommt.
Der performative Widerspruch zeigt darüber hinaus eine tiefere Struktur: Das Personsein ist nicht etwas, was sich erst durch empirische Beobachtung oder durch eine Definition erweist. Es wird in jedem personalen Akt mitvollzogen. Wer spricht, weiß um sein Personsein, bevor er es theoretisch thematisieren kann. Die phänomenologische Erfahrung der Person geht jeder begrifflichen Bestimmung voraus.
Die Leistung dieses Arguments
Worin liegt die spezifische Leistung, das Argument des performativen Widerspruchs gegen den empirisch-funktionalistischen Personbegriff zu führen? Sie lässt sich auf fünf Ebenen markieren.
1. Strukturwechsel der Kritik. Die meisten Singer-Kritiken bleiben inhaltlich: sie bestreiten seine Kriterien (Selbstbewusstsein, Zukunftsinteressen) oder setzen ihnen alternative Werte entgegen. Das Argument des performativen Widerspruchs verlässt diese Ebene und greift Singer dort, wo er nicht ausweichen kann — im Vollzug seines eigenen Theoretisierens. Singer kann sein Personbegriff-Kriterium beliebig verschieben; er kann den Akt des Argumentierens nicht verschieben.
2. Übertragung der transzendentalpragmatischen Argumentationsfigur auf die Personalontologie. Karl-Otto Apels Argument zielte ursprünglich auf Diskursethik. Es als Argument für die Substanzontologie der Person fruchtbar zu machen, verbindet zwei bis dahin weitgehend getrennte Stränge: kontinentale Transzendentalpragmatik und klassisch-realistische Personalontologie (Boëthius, Thomas, Spaemann).
3. Schließung einer Lücke bei Spaemann. Spaemann argumentiert primär phänomenologisch (jemand vs. etwas) und ontologisch (Natur als Grund). Der performative Widerspruch ergänzt diese Linie um ein unhintergehbares Argument: Wir sehen nicht nur die Person — wir sind immer schon Personen, sobald wir überhaupt argumentieren.
4. Sichtbarmachung der vier Strukturmomente. Diachrone Identität, Wahrheitsbezug, Verantwortung und Anrede an ein Du — diese vier Momente werden als Bedingungen der Möglichkeit von Argumentation überhaupt expliziert (vgl. Fußnote unten). Damit wird gezeigt, dass Personsein nicht eine Eigenschaft unter anderen ist, sondern die ontologische Tiefenstruktur jedes theoretischen Aktes.
5. Methodische Evidenzschärfe. Wer das Argument verstanden hat, kann es nicht bestreiten, ohne es zu bestätigen. Diese Selbstbestätigung im Akt des Bestreitens ist die stärkste Form philosophischer Evidenz, die für eine substanzontologische Position überhaupt erreichbar ist — sie macht den Personbegriff unhintergehbar statt bloß plausibel.
Kurz: Die Leistung dieser Argumentationsführung besteht darin, dem substanzontologischen Personbegriff jenen unhintergehbaren transzendentalpragmatischen Boden zu geben, den er zuvor — bei Spaemann, Seifert, Schockenhoff implizit, bei Apel auf Diskursethik beschränkt — noch nicht in dieser Verbindung und Schärfe besaß.
In der Argumentenkarte zum Personbegriff: Dieses Argument erscheint als Syllogismus von Raphael Bexten (Maior, Minor, Konklusion — eigene Weiterentwicklung im Buchprojekt 2026 in Anschluss an Apels Transzendentalpragmatik) und ist dort mit den widerlegten Positionen (Singer, Locke) sowie den vorausgesetzten Argumenten (Boëthius, Spaemann) sichtbar verknüpft.
Kapitelzuordnung: Kapitel 3: Was ist eine Person?
Quellenangaben: Eigene Argumentation, entwickelt im Buchprojekt 2026 in Anschluss an Apel 1976 (Transzendentalpragmatik) und in Fortführung der substanzontologischen Linie von Bexten 2017. Strukturell verwandt: Bexten 2017, S. 106f. (Erinnerungs-Voraussetzungs-Kritik gegen Locke — vgl. Einwand der diachronen Identität) und S. 53 (Verantwortung als materialer synthetischer Sachverhalt a priori).
Weitere Quellen:
- Spaemann, Robert (1996): Personen. Stuttgart: Klett-Cotta, insbesondere Kapitel 13.
- Singer, Peter (1994): Praktische Ethik. Reclam.
- Apel, Karl-Otto (1976): Transformation der Philosophie, Band II: Das Apriori der Kommunikationsgemeinschaft. Suhrkamp (zur Struktur des performativen Widerspruchs).
Ontologische Einordnung: Oberbegriff: Einwand; richtet sich gegen: Empirisch-funktionalistischer Personbegriff
Siehe auch: Vier Vermögensgrenzen (der performative Widerspruch ist der formale Beweis der Wahrheitsfähigkeit als Grundlage der vier Vermögen), Wahrheitsfähiger Akt, Empirisch-funktionalistischer Personbegriff, Substanzontologischer Personbegriff, Ausschluss-Einwand, Einwand der diachronen Identität, Selbstbewusstsein, Wahrheit, Phänomenologische Methode, Peter Singer, Robert Spaemann, Kapitel 3: Personbegriff
Fußnoten
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Warum nur überaktuell-personal verfasste Wesen überhaupt argumentieren können. Der performative Widerspruch greift nicht nur deshalb, weil Singer & Co. zufällig gerade Vernunftakte vollziehen, während sie sprechen. Er greift, weil Argumentieren als solches vier Strukturmomente verlangt, die sich nur einem überaktuell, d. h. substantiell-personal verfassten Wesen zuschreiben lassen: (i) Diachrone Identität. Ein Argument hat Maior, Minor und Konklusion; zwischen erstem und drittem Satz vergeht Zeit. Wer den Schluss zieht, muss derselbe sein, der die Prämissen aufgestellt hat — sonst wäre es keine Schlussfolgerung, sondern eine zufällige Aufeinanderfolge fremder Sätze. Diese Selbigkeit liefert weder ein „Bündel von Wahrnehmungen” (Hume) noch eine „psychologische Kette” (Parfit), sondern nur ein substantieller Träger, der durch alle Bewusstseinszustände hindurch derselbe bleibt. (ii) Wahrheitsbezug. Argumentieren erhebt einen Geltungsanspruch, der über den eigenen aktuellen Zustand hinausgeht: Die behauptete These soll auch dann gelten, wenn ich sie morgen vergesse oder schlafe. Diese Selbsttranszendenz auf einen objektiven Sachverhalt hin setzt ein Wesen voraus, das von seiner Natur her auf Wahrheit angelegt ist — nicht eines, das gelegentlich Wahrheitsfunktionen ausübt. (iii) Verantwortung. Wer eine These behauptet, steht für sie ein — auch später, auch unter Kritik. Verantwortung kann nur tragen, wer als identisches Subjekt durch die Zeit hindurch bleibt; ein bloßes Funktionsbündel verantwortet nichts, weil es im nächsten Moment ein anderes Bündel ist. (iv) Anrede an ein Du. Argumentieren richtet sich an jemanden, der die Gründe nachvollziehen, prüfen und einwilligen kann; es setzt Personsein auch beim Adressaten voraus — als Sein, auf das man sich verlassen können muss, nicht als momentane Leistung. — Diese vier Strukturmomente lassen sich nicht aus einer Reihe von Momentakten zusammensetzen; sie setzen ein Wesen voraus, das von seiner Wesensform her so bestimmt ist, dass es solche Akte überhaupt vollziehen kann. Genau das meint „überaktuell personal”: Das Personsein gehört zur Wesensform (Aristoteles: zoon logon echon), liegt im esse vor allem agere (Thomas: agere sequitur esse), trägt die prote energeia der deutera energeia voraus. Wer argumentiert, lebt aus dieser Tiefe — auch wenn er sie theoretisch leugnet. ↩