Ein Einwand ist ein Gegenargument, das sich nicht gegen ein einzelnes Argument, sondern gegen einen Personbegriff als Ganzes richtet. Er zeigt, dass die Position in sich unhaltbar ist.

Die drei Einwände gegen den empirisch-funktionalistischen Personbegriff

In der Debatte um den Personbegriff richten sich drei eigenständige Einwände gegen den empirisch-funktionalistischen Personbegriff:

  1. Ausschluss-Einwand — Der funktionalistische Personbegriff schließt Neugeborene, Komapatienten, schwer geistig behinderte Menschen und fortgeschritten Demenzkranke vom Personsein aus. Richtet sich gegen Locke, Parfit und Singer.

  2. Einwand der diachronen Identität — Wenn Personsein durch aktuell ausgeübtes Selbstbewusstsein konstituiert wird, zerfällt die Person in eine Sequenz zeitlich begrenzter Bewusstseinszustände. Richtet sich gegen Hume und Parfit.

  3. Performativer Widerspruch — Wer behauptet, nicht alle Menschen seien Personen, setzt in der Behauptung selbst das Personsein voraus, das er anderen abspricht. Richtet sich gegen Singer. Eigene Weiterführung Bextens (2026) in Anschluss an Apels Transzendentalpragmatik; schließt eine systematische Lücke bei Spaemann und ist in dieser Form nicht in der Dissertation 2017 enthalten.

Dialektische Asymmetrie

Gegen den substanzontologischen und den substanzontologisch-relationalen Personbegriff gibt es keinen einzigen Einwand. Die gesamte Einwandslast trifft die empirisch-funktionalistische Seite. Siehe Argumentativ-dialektische Bilanz.

Quellenangaben: Bexten 2017, Kap. 4—5 (Ausschluss-Einwand und Einwand der diachronen Identität — methodisches Eigenkonzept des Autors); Bexten 2026 (performativer Widerspruch — eigene Weiterführung im Buchprojekt in Anschluss an Apel 1976).

Siehe auch