Mann
Die menschliche Person männlichen Geschlechts. Die Geschlechtlichkeit des Menschen gehört zu seiner leiblichen Natur und ist nicht bloß biologisches Merkmal, sondern durchformt die ganze Person. Der Mann ist auf die Frau hin angelegt; in der ehelichen Gemeinschaft (Ehe) verwirklicht sich die komplementäre Hinordnung der Geschlechter aufeinander (vgl. Bexten 2017, S. 228–238).
Als menschliche Person besitzt der Mann die volle, unverlierbare Würde der Person. Seine Geschlechtlichkeit gehört zur menschlichen Natur, die immer als männlich oder weiblich bestimmt ist. In der bräutlichen Liebe und der leiblichen Selbsthingabe verwirklicht der Mann die bräutliche Bedeutung des Leibes in der Ganzhingabe an die Frau. Als Vater (Vaterschaft) trägt er wesentlich zur Familie bei und übernimmt Verantwortung für das neue Leben, das aus der ehelichen Gemeinschaft hervorgeht.
Ontologische Einordnung
- Oberbegriff: Menschliche Person
Ontologische Beziehungen:
- ist Unterklasse von: Menschliche Person
- ist disjunkt mit: Frau
- ist hingeordnet auf: Frau
Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Personsein
Siehe auch: