Sprachlicher Akt

Ein personaler Akt der sprachlichen Äußerung. Jeder sprachliche Akt hat eine Ausdrucks-, Appell- und Darstellungsdimension und ist als personaler Akt der Wahrheitspflicht unterworfen (vgl. Bexten 2017, S. 199 ff.).

Die Sprache ist keine bloß konventionelle Zeichenverwendung, sondern ein personaler Vollzug: In der Sprache wendet sich die Person an ein Gegenüber und eröffnet damit einen interpersonalen Raum. Karl Bühler unterschied drei Funktionen der Sprache — Ausdruck (Kundgabe des Inneren), Appell (Anrede des Gegenübers) und Darstellung (Bezug auf einen Sachverhalt). Alle drei Dimensionen sind im sprachlichen Akt vereint und verweisen auf die personale Grundstruktur der Sprache: Nur ein Wesen mit Innerlichkeit, Interpersonalität und Wahrheitsfähigkeit kann sprechen.

Der sprachliche Akt ist eng mit dem sozialen Akt verbunden: Viele soziale Akte — etwa das Versprechen, die Bitte, der Befehl — vollziehen sich sprachlich. In der Sprache erzeugt die Person reale Verpflichtungen und Ansprüche, die in der Natur der Sache selbst gründen.

Die Lüge ist die Perversion des sprachlichen Aktes: Sie missbraucht die Darstellungsfunktion der Sprache, indem sie bewusst Unwahres als wahr ausgibt. Die Lüge verletzt nicht nur die Wahrheit, sondern auch die interpersonale Vertrauensstruktur, die jeder Kommunikation zugrunde liegt. Der Meineid ist eine besonders schwere Form der Lüge, weil er den feierlichen Anruf der Wahrheit pervertiert.

Aus personalontologischer Sicht offenbart die Sprache die Vernunft und Selbsttranszendenz der Person: Im Sprechen transzendiert die Person ihre bloße Subjektivität und bezieht sich auf die gemeinsame Wirklichkeit.

Ontologische Einordnung:

Kapitelzuordnung: Kapitel 4: Was ist menschliches Personsein?

Siehe auch