Erkenntnisgrund

Der Erkenntnisgrund (ratio cognoscendi) des Personseins ist zu unterscheiden vom Seinsgrund (ratio essendi): Was die Person ist, ist nicht dasselbe wie das, woran wir erkennen, dass sie Person ist. Wir erkennen das Personsein eines anderen am Personverhalten — an Handlungen, die Vernunft, Freiheit und Selbstbewusstsein bezeugen — gemäß dem Grundsatz agere sequitur esse (das Handeln folgt dem Sein). Doch das Personverhalten ist nur der Erkenntnisgrund, nicht der Seinsgrund des Personseins: Auch wo kein Personverhalten sichtbar wird — etwa beim schlafenden Menschen, beim Embryo oder bei schwerer Demenz —, besteht das Personsein fort. Wer den Erkenntnisgrund mit dem Seinsgrund verwechselt, verfällt dem funktionalistischen Fehlschluss und macht das Personsein von seinen Äußerungen abhängig (vgl. Bexten 2017, S. 145—160).

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